Sven Rautenberg: Mp3 zum anhören

Beitrag lesen

Moin!

Es ist technisch übrigens absolut kein Unterschied zwischen "Anhören" und "Downloaden". Also ist rechtlich auch keiner.

nicht unbedingt!
Ich habe irgendwo etwas gelesen, daß wenn man das per Streaming macht, also dem User ein Speichern erschwert und dies nichtkommerziell tut, keinen Verstoß begeht.
Man müßte wohl u.U. dennoch Gema abführen, aber illegal wäre es nicht.

Es ist rechtlich absolut egal, ob per HTTP, MMS, RTSP oder sonst einem Protokoll eine Musik angeboten wird: Ohne die Berechtigung, dies zu tun, ist es illegal.

Das bedeutet: Entweder man ist selbst Hersteller und Autor der angebotenen Musik (beachtenswert ist dann, wer ursprünglicher Komponist der Musik ist!), oder man kauft sich eine Lizenz, die einem das Anbieten erlaubt.

Das Zahlen von Gebühren an die GEMA ist genau solch ein Lizenzerwerb. Nur dürften die Kosten für eine unlimitierte, unverstümmelte Anbieter-Erlaubnis weit über den Kosten für das Hosting der Datei liegen. Sowas lohnt sich einfach nicht für Otto-Normalwebmaster.

- Sven Rautenberg

--
Signatur oder nicht Signatur - das ist hier die Frage!