Sven: Impressum und Briefkopf bei Selbstständigkeit

Hallo,

ich habe mich letzte Woche beim Finanzamt gemeldet, das ich nun selbstständige Arbeiten ausführe.
Nun ändert sich ja auch meine Steuernummer. Und da habe ich mich zum ersten mal gefragt, was genau alles in meinem Impressum stehen muß?
Name, Anschrift, Steuernummer und Kontodaten dachte ich mir. Fehlt da irgendwas oder ist davon schon was nicht notwendig ?

Außerdem stelle ich jetzt ja auch Rechnungen aus und weiß nicht genau was alles auf meinen Briefkopf gehört.
Name, Anschrift, Steuernummer und Kontodaten habe ich mir auch hier gedacht. Also dasselbe wie im Impressum.

Wäre nett wenn mir jemand einen Tip geben könnte.

mfg

Sven

  1. Hallo Sven,

    Nun ändert sich ja auch meine Steuernummer. Und da habe ich mich zum ersten mal gefragt, was genau alles in meinem Impressum stehen muß?

    Für einen ersten Überblick:
    http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm

    Außerdem stelle ich jetzt ja auch Rechnungen aus und weiß nicht genau was alles auf meinen Briefkopf gehört.

    Auch hier für einen ersten Überblick:
    http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20011219/p14.html

    Was du darüber hinaus und in deinem speziellen Fall beachten musst, fragst du am besten einen Berater deines Vertrauens.

    Grüße
    Torsten

  2. Hallo,
    unter http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php gibt es einen Impressum-Generator ... vielleicht ist der ja hilfreich.

    lg
    Suse

  3. Hello,

    Internet:
    ---------
    Name im Gschäftsverkehr (Unternehmenstitel)
    Name des Verantwortlichen
    ladungssfähige Anschrift
    eMailadresse
    Telefonnummer
    (Faxnummer freiwillig)
    Umsatzsteuer-ID wenn erteilt

    Dann noch verschiedene branchenabhängige Angaben. Da fragt man am Besten schriftlich bei seiner Standesorganisation / Kammer etc an.

    Briefbogen:
    -----------
    was Du willst

    Rechnung:
    ---------
    Name im Gschäftsverkehr (Unternehmenstitel)
    Name des Verantwortlichen
    ladungssfähige Anschrift
    Umsatzsteuer-ID wenn erteilt
    Steuernummer
    Kurzbeschreibung der Einzelposten
    Betragsposition der Einzelposten
    Umsatzsteuerbeträge einzeln ausgewiesen nach Steuersatz

    Gesamtsummen (freiwillig)

    Wenn keine Steuernummer angegeben wird, gilt die Rechnung als nicht ordnungsgemäß gestellt. Wenn sie der Empfänger dann trotzdem bezahlt, kann das Finanzamt ihm den Rechnungsbetrag bei einer Prüfung als Privatausgabe anlasten.

    Wenn Du Rechnungen für Dritte stellst, so wie die Telekom das für die CallByCall Anbieter macht, muss auch _deren_ Steuernummer angegeben werden. Nur wenn das Inkassounternehmen selbst Vertragspartner für die Leistung ist, reicht die eigene Steuernummer.

    Sind teilweise Erfahrungswerte. Man zahlt ja immer Lehrgeld ;-(

    Grüße

    Tom

    1. Hallo.

      Rechnung:
      Name des Verantwortlichen

      Bei einem Handelregeistereintrag muss der Geschäftsführer nicht genannt werden. Hier genügen Handelsregisternummer, Registergericht und der Sitz des Unternehmens, auch wenn dieser nicht vom Standort des Registergerichts abweicht.

      Umsatzsteuer-ID wenn erteilt
      Steuernummer

      Meines Wissens genügt eine von beiden, wobei die Umsatzsteuer-ID vorzuziehen ist.
      MfG, at

  4. Hallo.

    Wäre nett wenn mir jemand einen Tip geben könnte.

    Weshalb ändert sich deine Steuernummer? Beantrage unbedingt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da du als Einzelunternehmer ansonsten Gefahr läufst, auch private Informationen preiszugeben, indem ein Kunde oder jeder, der einer deiner Rechnungen habhaft wird, die Möglichkeit hat, sich unter Vorlage deiner allgemeinen Steuernummer telefonisch Auskünfte einzuholen.
    MfG, at

    1. Hallo at,

      Weshalb ändert sich deine Steuernummer?

      Weil anhand der Steuernummer die Zuordnung der Steuerpflichtigen zu den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen innerhalb der Finanzverwaltung erfolgt, also ob du Arbeitnehmer, Unternehmer, Gesellschafter oder was auch immer bist. Und wenn der OP bisher als reiner Arbeitnehmer erfasst war, ändert sich bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit seine Steuernummer

      Beantrage unbedingt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, da du als Einzelunternehmer ansonsten Gefahr läufst, auch private Informationen preiszugeben, indem ein Kunde oder jeder, der einer deiner Rechnungen habhaft wird, die Möglichkeit hat, sich unter Vorlage deiner allgemeinen Steuernummer telefonisch Auskünfte einzuholen.

      Ja, die Steuernummer stellt aus Sicht des Steuergeheimnisses ein ernst zu nehmendes Problem dar. Allerdings gehört die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht zu den Pflichtangaben auf Rechnungen, sondern die Steuernummer, unter der man beim zuständigen deutschen Finanzamt für Zwecke der Umsatzsteuer erfasst ist.

      Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass die Angabe der USt-IdNr von der Angabe der Steuernummer entbindet. Übrigens ist die Nichtangabe der Steuernummer nicht mit Sanktionen verbunden, also who cares :-)

      Grüße
      Torsten

      1. Hallo.

        Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass die Angabe der USt-IdNr von der Angabe der Steuernummer entbindet. Übrigens ist die Nichtangabe der Steuernummer nicht mit Sanktionen verbunden, also who cares :-)

        Das solltest du einmal der hiesigen IHK erzählen. An meines Hausjuristen werde ich gleich einen Recherche-Auftrag weiterleiten. Danke.
        MfG, at

        1. Hallo at,

          Das solltest du einmal der hiesigen IHK erzählen. An meines Hausjuristen werde ich gleich einen Recherche-Auftrag weiterleiten. Danke.

          Ein paar Recherche-Tipps:
          http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20011219/p14.html, dort Absatz 1a
          http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage12839/BMF-Schreiben-vom-28.06.2002-IV-B-7-S-7280-151/02.pdf, dort unter Nummer 7 (Achtung, PDF-File)

          Grüße
          Torsten

          1. Hallo.

            Ein paar Recherche-Tipps:
            http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20011219/p14.html, dort Absatz 1a
            http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage12839/BMF-Schreiben-vom-28.06.2002-IV-B-7-S-7280-151/02.pdf, dort unter Nummer 7 (Achtung, PDF-File)

            Vielen Dank. Damit wäre das Grundsätzliche geklärt. Als nächstes werde ich nach Empfehlungen zum Umgang mit dieser Regelung suchen.
            MfG, at