Hallo.
Rechnung:
Name des Verantwortlichen
Bei einem Handelregeistereintrag muss der Geschäftsführer nicht genannt werden. Hier genügen Handelsregisternummer, Registergericht und der Sitz des Unternehmens, auch wenn dieser nicht vom Standort des Registergerichts abweicht.
Umsatzsteuer-ID wenn erteilt
Steuernummer
Meines Wissens genügt eine von beiden, wobei die Umsatzsteuer-ID vorzuziehen ist.
MfG, at