Hans35: Grenzen der Abzocke

Hallo,

hier mal ein Fall, wo ein deutsches Gericht Abzocker-Juristen in die Schranken weist.

Vorgeschichte:
Ein Patent wir durch alle Instanzen nichtig geklagt. Letztlich erhält der Kläger Recht: Das Patent wird vom Bundesgerichtshof für nichtig erklärt.

Der Fall:
Einen Tag (!) vor der endgültigen Entscheidung des BGH (mit absehbarem Ergebnis) wird durch eine "unter dem Einfluss des Klägers stehende Person" eine weitere Nichtigkeitsklage gegen das Patent eingereicht. Diese erledigt sich schon am nächsten Tag durch die Entscheidung des BGH, denn das angegriffene Patent wird ja für nichtig erklärt, es existiert dann nicht mehr. Nach üblichen Gepflogenheiten müsste der Patentinhaber trotzdem die Kosten auch des zweiten Verfahrens zahlen, weil er diesen Prozess ja auch verloren hätte.

Die Entscheidung des Bundespatentgerichts (Aktenzeichen: 1 Ni 20/01 vom 10. 2. 2003):
Diese (zweite) Klage war "mutwillig". Auf deutsch: Der Patentinhaber sollte nur durch Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich geschöpft werden. Daher muss jetzt der _Kläger_ die Kosten des Verfahrens zahlen, auch die Kosten, die beim Patentinhaber angefallen sind. Und die Kosten bei Patent-Nichtigkeitsverfahren sind oft erschreckend hoch, weil der zu Grunde zu legende Gegenstandswert sich an den Umsatzzahlen mit dem patentierten Gegenstand orientiert.

Mal ein Lichtblick auf diesem Sektor...

Gruß
Hans35