provider wechsel - MUSS man selbst kündigen?
Alain
- provider
0 Julian Hofmann0 Alain
0 MudGuard0 Hans35
Hallo,
Zum thema provider wechsel:
Ich möchte demnächst den provider wechseln und wollte wissen,ob man selbst kündigen muss beim alten
oder ob sich das beim wechsel sich von selbst erledigt?
Der neue provider meinte,es wäre kein problem den provider zu wechseln,sie würden das erledigen.
Gruss vom Alain
Hallo.
Kommt etwas auf Deinen Vertrag an. Das Hostingpaket (Webspace usw.) wirst Du vermutlich selbst kündigen müssen (zumindest wäre es sinnvoll und höflich), da sich die Verträge in der Regel selbst verlängern.
Bei Domains musst Du (bzw. Eigner der Domains) den bisherigen Provider bzw. dem Registrar bestätigen, dass die Domain umziehen soll und dem Antrag der durchs NIC kommt stattgegeben werden soll.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hallo,
Kommt etwas auf Deinen Vertrag an. Das Hostingpaket (Webspace usw.) wirst Du vermutlich selbst kündigen müssen (zumindest wäre es sinnvoll und höflich), da sich die Verträge in der Regel selbst verlängern.
Bei Domains musst Du (bzw. Eigner der Domains) den bisherigen Provider bzw. dem Registrar bestätigen, dass die Domain umziehen soll und dem Antrag der durchs NIC kommt stattgegeben werden soll.
Also ich hab ne domain.com bei www.s-h-com.de und wenn ich die agp bestimmungen http://www.s-h-com.de/agb.html lese,kann ich 4 wochen vor ablauf des vertrages kündigen.
Kann ich das per email machen oder brauchen sie das schriftlich?
Möchte aber die domain weiterhin haben,bzw. auf dem andere provider ziehen.
Gruss vom Alain
Hallo
Also ich hab ne domain.com bei www.s-h-com.de und wenn ich die agp bestimmungen http://www.s-h-com.de/agb.html lese,kann ich 4 wochen vor ablauf des vertrages kündigen.
Kann ich das per email machen oder brauchen sie das schriftlich?
Möchte aber die domain weiterhin haben,bzw. auf dem andere provider ziehen.
Ist doch ganz einfach.
Such Dir neuen Provieder und der stellt dann in Deinem Namen (Natürlich musst Du dem das Uunterschreiben) Umzugsantrag bei NIc
und altem ISP, was gleichzeitig als Kündigung gilt, wenn damit alle dort gehosteten Domains umziehen. Zur Zusätzlichen Sicherheit kannst Du ja noch via e-mail Kündigen.
Gruss
Klaus
Hallo.
was gleichzeitig als Kündigung gilt, wenn damit alle dort gehosteten Domains umziehen.
Das halte ich für ein Gerücht. Nur weil Du Domains von einem Provider wegziehst wird der Vertrag noch lange nicht aufgelöst.
Um das anschaulichste Beispiel zu wählen: Du hast Webspace, eigene IP und Domains. Warum sollst Du dann Deinen Webspace nicht via IP weiterbetreiben wollen? Oder vielleicht die dortige Datenbank weiter nutzen wollen?
Ein Umzug von Domains beinhaltet höchstens die Kündigung dieser Domains, nicht aber des Paketes (Sei denn, das steht im KK-/RegTrans-Antrag mit drin).
Aber wozu eigentlich die ganze Nachfragerei. Was kostet es denn groß einen kurzen netten Brief zus chreiben, einzutüten, 55 Cent draufzukleben und dem alten provider zu schicken??? Verstehs nicht ganz.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hi,
Ich möchte demnächst den provider wechseln und wollte wissen,ob man selbst kündigen muss beim alten
oder ob sich das beim wechsel sich von selbst erledigt?
Ich bin kein Rechtsanwalt, daher keine Rechtsberatung.
Aber ich würde mal sagen, daß der Vertrag zwischen Dir und Deinem bisherigen Provider nur von einem der Vertragspartner gekündigt werden kann.
Der Provider hat kein Interesse daran, er bekommt ja dann kein Geld mehr. Also mußt Du das machen.
Stell Dir mal vor, ein Dritter (z.B. irgendein anderer Provider) könnte Verträge zwischen Dir und Deinem Provider kündigen...
cu,
Andreas
Hi,
ich bin auch kein Rechtsanwalt, aber soweit reicht meine Rechtskenntnis noch:
Selbstverständlich kannst du irgendjemanden bevollmächtigen, für dich irgendeinen Vertrag zu kündigen, einen Rechtsanwalt, deine Großmutter oder hier eben den neuen Provider. Der wird das dann sicher auch ordnungsgemäß tun, sonst kommt ja der neue Vertrag mit ihm nicht ans Laufen. Nur wär's besser, wenn man das alles schriftlich hat, falls irgend etwas nicht richtig läuft. Obwohl eine solche Vollmacht natürlich auch wirksam ist, wenn sie mündlich erteilt wird. Oft wird nämlich ausdrücklich vereinbart, dass nichts gilt, was nicht schriftlich fixiert ist, und dann wunderst du dich, warum er doch nicht gekündigt hat.
Gruß
Hans35