fastix®: Von DE Rechnung in Schweiz?

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Moin!

Warenlieferung?
Dann netto. Der Kunde oder Du hat die Schweizer Einfuhrsteuer bezahlt. Umsatzsteuer fällt nur bei innereuropäischen Geschäften an.

Dienstleistung:
[a] Erfüllungsort: Deutschland
 - Es ist die die deutsche Umatzsteuer nach deutscher Gesetzgebung fällig. Wenn Du also zum Beispiel Freiberufler bist und dich hast befreien lassen: dann netto.

[b] Erfüllungsort: Schweiz, Rechnungsempfänger ist ein Unternehmen:
 - Du stellst die Rechnung netto aus. Ohnehin ist meines Wissens in diesem Fall das Schweizer Unternehmen gegenüber dem Finanzamt zur Abfuhr der Schweizer Steuern (also auch der pauschalierten Einkommenssteuern) verpflichtet (Auch dann, wenn Du brutto ausstellst muss, meines Wissens, das Schweizer Unternehmen die Steuern an das Finanzamt zahlen. Schreib einfach drauf, die Abführung der Umsatzsteuer liegt in der Verantwortung des Kunden.

[c] Erfüllungsort: Schweiz, Rechnungsempfänger ist ein Privatperson:
Keine Ahnung. Klär das mit dem Empfänger.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.