martin: Muss eine Impressumsseite "Impresum" heißen??

Hi,

mit dem Impressum wird ja viel herumgestritten und abgemahnt.
Eine Frage:
Muss eine Impressumsseite "Impresum" heißen??
Oder kann man das Impressum auch "Kontakt" nennen und dort dann die Kontaktdaten und die UmsatzsteuerID.. angeben?

Danke im voraus.

Martin

  1. Hi,

    Muss eine Impressumsseite "Impresum" heißen??

    nein, sie kann auch "Impressum" heißen ;-)

    Ernsthaft: Das Teledienstgesetz (http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm) sagt in § 6:

    "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen *** leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar *** zu halten:"

    Die Frage ist also, ob "Kontakt" im Sinne des TDG leicht erkennbar ist.

    Cheatah

    --
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    1. Hello,

      Ernsthaft: Das Teledienstgesetz (http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm) sagt in § 6:

      "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen *** leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar *** zu halten:"

      Die Frage ist also, ob "Kontakt" im Sinne des TDG leicht erkennbar ist.

      "Informationen" wäre dann ja nach dem Gesetzestext das richtige Wort.

      Oder?

      Grüße

      Tom

  2. Hallo!

    Soweit ich weiss, darf man "Kontakt" o.ä. verwenden. Hauptsache ist, die Seite ist leicht erreichbar (weniger als 3 Klicks).

    Mit freundlichen Grüßen,
    Michael Nagler

    1. Hello,

      [...]
      das stimmt nicht mehr.
      Ich hatte neulich eine wensentliche Gerichtsentscheidung zu diesem Thema gelinkt. Moment, ich suche nochmal:
      ..
      ...
      ....
      .....
      http://www.hannover.ihk.de/ecommerce/ec_angebote/ec_tipps/031031_80100_vk_impressum.htm

      Außerdem spricht das Gesetz von "ständig verfügbar", was sich technisch nicht realisieren lässt. Denn wenn die Seite aus technischen Gründen nicht erreichbar ist, ist auch keine Anbieterkennzeichnung erreichbar.

      Schlimmer noch: Wenn die Seite zwar erreichbar ist, aber aus irgendwelchen Gründen die verlinkte Seite mit den Pflichtangaben nicht funktioniert.

      Daraus ergibt sich, dass es am Sinnvollsten ist, die Pflichtangaben im HTML-Code gleich im Kopf jeder Seite HART einzubinden. Laut Gerichtsbeschluss von oben, sind zwei Klicks auch nicht zuviel verlangt (rechte Maustaste/Quellcode anzeigen).

      Wer den Hersteller eines Hifi-Gerätes ermitteln will, muss ja auch oft auf die Rückseite schauen *gg*

      Grüße

      Tom

      1. Hallo Tom,

        Daraus ergibt sich, dass es am Sinnvollsten ist, die Pflichtangaben im HTML-Code gleich im Kopf jeder Seite HART einzubinden. Laut Gerichtsbeschluss von oben, sind zwei Klicks auch nicht zuviel verlangt (rechte Maustaste/Quellcode anzeigen).

        Bitte hör auf, hier solchen Unsinn zu verbreiten.

        Wer den Hersteller eines Hifi-Gerätes ermitteln will, muss ja auch oft auf die Rückseite schauen *gg*

        Aber man muss das Gerät nicht erst aufschrauben ;)

        Ebenfalls Grüße,

        Johannes

        --
        ss:| zu:} ls:[ fo:} de:] va:} ch:) sh:( n4:| rl:( br:< js:| ie:{ fl:( mo:}
        1. Hallo Johannes,

          Daraus ergibt sich, dass es am Sinnvollsten ist, die Pflichtangaben im HTML-Code gleich im Kopf jeder Seite HART einzubinden. Laut Gerichtsbeschluss von oben, sind zwei Klicks auch nicht zuviel verlangt (rechte Maustaste/Quellcode anzeigen).

          Bitte hör auf, hier solchen Unsinn zu verbreiten.

          Was ist daran unsinnig? Wenn sich jemand die Seite abspeichert, ist die verlinkte Datei ggf. auch weg. Ich hatte letzte Woche gerade eine Diskussion mit lauter Juristen über genau dieses Thema. Die hatten in der Uni eine Vorlesung zum Thema Kennzeichnungspflichten bestritten und hinterher wurde fast drei Stunden heftig disktutiert. Die Profis waren sich alle einig, dass uns der Gesetzgeber mit der Teledienstverordnung einen Bärendienst erwiesen hat.

          Wer den Hersteller eines Hifi-Gerätes ermitteln will, muss ja auch oft auf die Rückseite schauen *gg*

          Aber man muss das Gerät nicht erst aufschrauben ;)

          Vergleiche hinken immer. Man muss sich aber sehr anstrengen. Die Oma hätte bestimmt mehr Schwierigkeiten mit dem Fernseher, als mit zwei Mausklicks.

          Grüße

          Tom

          1. N'Obend

            Aber man muss das Gerät nicht erst aufschrauben ;)
            Vergleiche hinken immer. Man muss sich aber sehr anstrengen. Die Oma hätte bestimmt mehr Schwierigkeiten mit dem Fernseher, als mit zwei Mausklicks.

            Das würde aber sicher nicht mehr unter leicht erkennbar fallen.
            Ständig verfügbar geht eher in die Richtung, dass es nicht nur mit irgendeinem Plugin angezeigt werden darf.

            Wenn die ganze Seite down ist, muss auch wohl kaum ein Impressum dafür existieren.

            Mit dem Herunterladen sollte es auch keine Probleme geben, was machst du sonst, wenn jemand deine Seiten ausdruckt? Das Impressum per print-CSS auf jeder Seite ausgeben? Was wenn der Browser kein CSS kann??
            Und so weiter...

            --> Don't panic! <--

            Eine bei normaler Nutzung der Seite gut erreichbare Seite mit den entsprechenden Daten _muss_ reichen.

            Und Juristen würde ich schon aus Prinzip nicht trauen, wenn es darum geht halbwegs gesunden Menschenverstand zu zeigen.

            dbenzhuser

      2. Hallo Tom,

        das stimmt nicht mehr.

        Doch, das stimmt, denn du weißt nicht, wie bspw. das OLG Jena entscheiden würde. So lange es nicht _ständige_ Rechtsprechung ist, würde ich mich darauf nicht verlassen. Zumal das Ganze eh eine Einzelfallentscheidung ist.

        Außerdem spricht das Gesetz von "ständig verfügbar", was sich technisch nicht realisieren lässt. Denn wenn die Seite aus technischen Gründen nicht erreichbar ist, ist auch keine Anbieterkennzeichnung erreichbar.

        Dann ist auch keine nötig.

        Schlimmer noch: Wenn die Seite zwar erreichbar ist, aber aus irgendwelchen Gründen die verlinkte Seite mit den Pflichtangaben nicht funktioniert.

        Wenn diese Gründe der Seitenbetreiber zu verantworten hat, könnte er ein Problem haben.

        Daraus ergibt sich, dass es am Sinnvollsten ist, die Pflichtangaben im HTML-Code gleich im Kopf jeder Seite HART einzubinden. Laut Gerichtsbeschluss von oben, sind zwei Klicks auch nicht zuviel verlangt (rechte Maustaste/Quellcode anzeigen).

        Mit Verlaub, Blödsinn. Cheatah hat das TDG schon richtig zitiert:
        "... leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar ..."
        Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal: "für jedermann".

        Grüße
        Torsten

  3. Also die entscheidente Frage!
    WÜrdet ihr es auf der Kontaktseite vereinen oder nicht??

    1. N'Obend!

      Also die entscheidente Frage!
      WÜrdet ihr es auf der Kontaktseite vereinen oder nicht??

      Ja.
      Wenn auf der Kontaktseite sowieso schon Name und Anschrift stehen, kann man auch gleich noch (abgesetzt) die anderen Daten dazu schreiben.

      Wegen des Impressums wurde wegen einiger Klagen sehr viel Panik geschoben, das ist wirklich nicht nötig.
      Solange die Informationen erkennbar, vollständig und leicht erreichbar sind, sollte es keine Probleme geben.
      Wenn einer unbedingt deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben will, wird er auch in der Lage sein zu wissen wo er suchen muss.

      dbenzhuser