Moin!
Ich wollte mal wissen wo man sich anmelden muss damit mann ein gewinnspiel im internet führen darf.
Wenn du ein Preisausschreiben meinst, dann ist das nicht genehmigungspflichtig, sondern unterliegt in seinen Bestimmungen nur dem BGB (Stichwort: Auslobung).
Kern solch einer Auslobung ist, dass klar feststehende Bedingungen festgeschrieben werden, unter denen man zum Gewinn berechtigt ist. Also z.B. "Einsenden des Gewinncoupons und Auslosung unter allen Einsendern".
Wenn du hingegen Geldeinzahlungen entgegennimmst, um die Gewinne zu finanzieren, dann veranstaltest du eine Lotterie oder Tombola. Und die ist mit großer Wahrscheinlichkeit meldepflichtig - und steuerpflichtig.
Aus diesem Grunde: Setze dich mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt zusammen und auseindner, damit du keine teuren Fehler machst.
- Sven Rautenberg
"Beim Stuff für's Web gibts kein Material, was sonst das Zeugs ist, aus dem die Sachen sind."
(fastix®, 13. Oktober 2003, 02:26 Uhr -> </archiv/2003/10/60137/#m338340>)