Gerhard: beepworld.de untaetig bei Urheberrechtsverletzung

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Hallo Thomas,

Ich habe bei Beepworld.de bereits zweimal Webseiten komplett vom Beepworldserver nehmen lassen.

Allerdings habe ich einen anderen Weg als den von Dir geschilderten genommen.
Ich habe zuerst die betreffenden Beepworld-Mitglieder per mail angeschrieben und auf mein Urheberrecht hingewiesen und zur Löschung der "unerlaubt veröffentlichten Werke" innerhalb einer angemessenen Frist (10 Tage) aufgefordert.

Nur wenn darauf keine Reaktion erfolgte versuchte ich eine weiter Kontaktaufnahme über die entsprechenden Gästebücher der User.

Wenn weitere 4 Tage lang keine Reaktion erfolgte habe ich mich an Beepworld gewendet und dort um Löschung der Seite gebeten.

Beepworld entsprach in zwei von zwei Fällen meinem Wunsch innerhalb von wenigen Stunden!
Ich vermute das dies an folgenden Umständen lag:
1. Handelte es sich um Texte, die ich bereits in Büchern veröffentlicht habe. (Eine Angabe der ISBN-Nummer wirkt Wunder ;-)
2. Habe ich deutlich darauf hingewiesen, dass ich ZUERST das Betreffende Mitglied angeschrieben habe und dieser nicht anwortet und die ihm gesetzte Frist von 14 Tagen untätig verstreichen ließ.
3. Erwähnte ich den Verdacht, dass die angegeben Mailadresse des Users offenbar ins leere läuft und die Webseite verwahrlost ist, weil auch das Gästebuch vom Betreiber offenbar nicht beachtet wird.
4. Schrieb ich, dass die BETREIBER von Internetplattformen sich einer  Straftat mitschuldig machen, wenn Sie auf ihren Portalen veröffentlichte Texte nicht löschen OBWOHL Sie auf die Urheberrechtsverletzung hingewiesen wurden.
Der Haftungsauschluss ermöglicht den Betreibern allenfalls ein nachträgliches in Regress nehmen des Mitglieds, ändert aber nichts an Ihrer (Mit)Verantwortung!

Gruß
Gerhard