Steve: Versandhandel contra Produktprobenversender - rechtliche Chancen

Hallo!

Ich betreue den Internet-Bereich eines größeren Versandhandelsunternehmens. Auf der Site kann man auch unseren sehr umfangreichen Produktkatalog gratis anfordern über ein Bestellformular.

Bei der Bestellungsanalyse fiel uns auf, daß der Streuverlust recht hoch war: Die Tendenz der Kataloganfragen stieg enorm, die Bestellungen hingegen blieben konstant. Für uns zunächst unerklärlich: Wer macht sich die Mühe und füllt ein Online-Formular aus für einen Katalog, der ihn vielleicht nicht interessiert? Am möglicherweise unattraktiven Produktportfolio konnte es auch nicht liegen, das Unternehmen expandiert recht stark, die Nachfrage ist da.

Von Kundenseite erfuhren wir dann, daß Kunden dem sog. Produktclub beigetreten sind: Das ist ein Angebot, wo Kunden 3 Euro zahlen und Produkte im Gegenwert von einem Vielfachen bekommen, alles zusammengewürfelte Gratisproduktproben. Teilweise gibt es sogar noch krassere Angebote, wo man direkt 150 Kataloge mit einem Schlag bestellen kann.

Solche Angebote sind uns natürlich ein Dorn im Auge, da wir ein eher kleines, klar abgrenzbares Zielgruppensegment bearbeiten. Derartige Anbieter verursachen daher für uns kaum Neukunden, dafür massig Streuverluste und somit auch immense Kosten, zumal es sich um recht hohe Auflagen handelt, die über solche Unternehmen vertrieben wurden.

Wir haben sie bereits aufgefordert, uns aus ihrer Listung zu streichen, dem sind sie auch nachgekommen. Dennoch stellen sich uns ja weitergehende Fragen:

  • Wie ist die Rechtslage: Dürfen sie uns generell unaufgefordert aufnehmen in ihre Produktlisten? Sicher: Unser Katalog ist gratis und somit spricht ja eigentlich nix dagegen, aber in dem Fall wird er zu kommerziellen Zwecken an Personen geschickt, die mit dieser Freizeitrichtung rein gar nichts zu tun haben...

  • Kann man derartige Unternehmen haftbar machen für den Schaden, den sie auf die Weise verursachen?

  • Gibt es eine Möglichkeit, sich vor der Aufnahme in solche Listen zu schützen?

Es ist echt faszinierend, gegen was man sich heute alles wehren muss...

Über hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße!

Steve

:-)

  1. Hallo Steve,

    du kannst dich zumindest technisch gegen automatisches
    Ausfüllen der Katalogbestellung schützen.

    Alle rechtlichen Geschichten wirken
    ja leider immer erste nachträglich.

    CYa
    GONZO

    1. Hallo Steve,

      du kannst dich zumindest technisch gegen automatisches
      Ausfüllen der Katalogbestellung schützen.

      Alle rechtlichen Geschichten wirken
      ja leider immer erste nachträglich.

      CYa
      GONZO

      Hallo GONZO,

      danke für deine Antwort.

      Reicht an der Stelle schon ein Umstellen des PHP-Formulars von GET auf POST? Dadurch hätte man ja die ellenlangen Direktlinks unterbunden, die z.B. auch in Suchmaschinen-Eintragsprogrammen verwendet werden. Oder gibt es wohl noch andere Tricks, mit denen ein automatisches Ausfüllen möglich ist/ die man verhindern sollte?

      CU

      Steve

      1. Servus,

        ja erzeuge eine Session für jeen Benutzer, der eine Katalog anfordern möchte.
        Pro ession nur ein Katalog. Das dürfte Scripte ebenfalls vorerst das leben schwerer machen.

        Gruss Matze

      2. Oder gibt es wohl noch andere Tricks, mit denen ein automatisches Ausfüllen möglich ist/ die man verhindern sollte?

        Man sieht ja inzwischen ziemlich oft, dass neben den Daten noch ein Sicherheitscode eingegeben werden muss, der etwas verzerrt in einem Bild angegeben ist, sowas ist recht effektiv gegen automatisches Ausfüllen von Formularen.
        Ich weiß allerdings nicht wo man sowas herbekommt, bzw. wie einfach es selbst zu realisieren wäre.

        --
        sh:( fo:| ch:? rl:( br:$ n4:° ie:| mo:) va:) de:[ zu:) fl:( ss:| ls:[ js:(
        1. hi,

          Man sieht ja inzwischen ziemlich oft, dass neben den Daten noch ein Sicherheitscode eingegeben werden muss, der etwas verzerrt in einem Bild angegeben ist, sowas ist recht effektiv gegen automatisches Ausfüllen von Formularen.
          Ich weiß allerdings nicht wo man sowas herbekommt, bzw. wie einfach es selbst zu realisieren wäre.

          in kombination mit einer serverseitigen programmiersprache und der möglichkeit zum dynamischen erstellen von bildern keine allzu grosse sache, z.b. php in verbindung mit der GDLib.

          du erzeugst dir einen zufälligen code, schreibst diesen als text in ein neues bild, verzerrst dieses ggf. noch ein wenig etc., und gibst das bild dann an den client aus.
          dort wird beim ausfüllen des formulars dieser code mit abgefragt, und anschliessend serverseitig mit dem code (der z.b. in einer session gespeichert wurde) verglichen.

          allerdings wäre im sinne von barrierefreiheit & co. auch zu bedenken, dass man damit z.b. sehbehinderte aller wahrscheinlichkeit nach aussschliesst.

          und vollkommen sicher ist es natürlich auch nicht, da man auch mit diversen algorithmen zur automatischen texterkennung versuchen könnte, den code aus dem bild auszulesen.

          insgesamt ist dieser schutz also zwar technisch realisierbar - wäre aber im vorliegenden falle wohl weit über's ziel hinausgeschossen.

          gruss,
          wahsaga

  2. Hi,

    • Wie ist die Rechtslage: Dürfen sie uns generell unaufgefordert aufnehmen in ihre Produktlisten? Sicher: Unser Katalog ist gratis und somit spricht ja eigentlich nix dagegen, aber in dem Fall wird er zu kommerziellen Zwecken an Personen geschickt, die mit dieser Freizeitrichtung rein gar nichts zu tun haben...

    Für die Rechtsberatung solltest Du einen Anwalt hinzuziehen.
    Nur der kann Dir wirklich fundierte Aussagen machen.

    Evtl. noch in einem Jura-Forum fragen (Juramail IIRC und andere).

    cu,
    Andreas

    --
    Der Optimist: Das Glas  ist halbvoll.  - Der Pessimist: Das Glas ist halbleer. - Der Ingenieur: Das Glas ist doppelt so groß wie nötig.
    http://mud-guard.de/? http://www.andreas-waechter.de/ http://www.helpers.de/
    1. Hi,

      • Wie ist die Rechtslage: Dürfen sie uns generell unaufgefordert aufnehmen in ihre Produktlisten? Sicher: Unser Katalog ist gratis und somit spricht ja eigentlich nix dagegen, aber in dem Fall wird er zu kommerziellen Zwecken an Personen geschickt, die mit dieser Freizeitrichtung rein gar nichts zu tun haben...

      Für die Rechtsberatung solltest Du einen Anwalt hinzuziehen.
      Nur der kann Dir wirklich fundierte Aussagen machen.

      Evtl. noch in einem Jura-Forum fragen (Juramail IIRC und andere).

      cu,
      Andreas

      Hi Andreas!

      Danke für den klasse Tipp mit Juramail, habe dort auch mal gepostet.

      CU

      Steve

      1. Hallo.

        Danke für den klasse Tipp mit Juramail, habe dort auch mal gepostet.

        Hat eine "größeres Versandhandelsunternehmen" keinen Hausjuristen? Dein Problem ist ja schließlich kein technisches, da ich ja auch Faxe generieren könnte. Das wäre dann zwar nicht mehr dein Problem, aber das sollte es eigentlich bereits jetzt nicht sein.
        MfG, at