Microsoft erhaelt Patent fuer Cookies!
Bio
- zur info
Sup!
http://www.heise.de/newsticker/data/bbe-17.10.03-001/
Ich hoffe nur, sowas ist nicht in der EU patentierbar.
Wie auch immer, gut, dass ich nicht in den USA lebe.
Demnaechst gibt's dann wohl auch bei Mozilla einen NON-US Tree, die US-Version gibt's dann nur noch ohne Cookies... was mich aber freut ist, dass Amazons One-Click-Patent nur mit Cookies funktioniert, mal sehen, wieviel die jetzt an Microsoft nachzahlen duerfen... hehe...
Gruesse,
Bio
hai,
Die spinnen doch alle!
Viele Grüße, Keks
Cookies - jetzt erst recht!
Hi,
sind Cookies nicht unverzichtbar, wenn man Daten zu nichtauthentifizierten Browsersitzungen halten (clientseitig persistieren) moechte?
Hat das Gericht die "Technologie" nicht verstanden oder ich?
Gruss,
Lude
Moin!
sind Cookies nicht unverzichtbar, wenn man Daten zu nichtauthentifizierten Browsersitzungen halten (clientseitig persistieren) moechte?
Ich hab's nur gestern irgendwo gelesen und hatte das so verstanden, als wäre _ausschließlich_
die Personalisierung von Webseiten/Sitzungen per Cookies patentiert worden!?
Das wäre also nicht einmal ein wirklich technisches Patent aus meiner Sicht.
Sicher bin ich mir aber nicht und die paar Sätze Heise sind leider auch nicht
abschließend erhellend.
Gruß
Der Hans
Hi,
Ich hab's nur gestern irgendwo gelesen und hatte das so verstanden, als wäre _ausschließlich_
die Personalisierung von Webseiten/Sitzungen per Cookies patentiert worden!?
Das wäre also nicht einmal ein wirklich technisches Patent aus meiner Sicht.
"Personalisierung ausschliesslich patentiert" laesst aber auch nichts Gutes erahnen. Denn was mag Personalisierung wohl bedeuten ausser dem Unterstellten?
Gruss,
Lude
Hallo,
sind Cookies nicht unverzichtbar, wenn man Daten zu
nichtauthentifizierten Browsersitzungen halten (clientseitig
persistieren) moechte?Hat das Gericht die "Technologie" nicht verstanden oder ich?
äh, was hat dann das eine mit dem anderen zu tun? Nur weil eine Technik für ein bestimmtes Verfahren unverzichtbar ist, bedeutet das doch nicht, das man dafür kein Patent anmelden (und bekommen) darf? (juristisch jetzt gesehen....)
Chräcker
Hi,
sind Cookies nicht unverzichtbar, wenn man Daten zu
nichtauthentifizierten Browsersitzungen halten (clientseitig
persistieren) moechte?Hat das Gericht die "Technologie" nicht verstanden oder ich?
äh, was hat dann das eine mit dem anderen zu tun? Nur weil eine Technik für ein bestimmtes Verfahren unverzichtbar ist, bedeutet das doch nicht, das man dafür kein Patent anmelden (und bekommen) darf? (juristisch jetzt gesehen....)
juristisch gesehen koennte man grundsaetzlich alles. Aber die Juristen bemuehen sich idR praxisuntaugliche Regelungen zu meiden. Konkret heisst das, dass bestimmte Sachen nicht patentiert werden, vorausgesetzt das Gericht versteht das Patent, was in diesem Fall moeglicherweise nicht der Fall ist.
(Ich habe nur das Prinzip verstanden, kenne aber nicht die genaue Gesetzeslage.)
Gruss,
Lude
Ich hoffe nur, sowas ist nicht in der EU patentierbar.
Das EU-Parlament hat die Patentierung solcher Trivialpatente doch erst vor kurzem abgeschmettert. Hierzulande könnte sowas also gar nicht patentiert werden. Noch. Irgendein Kommissar will das nämlich trotzdem durchdrücken.
Heiner
Hi Bio
Wie auch immer, gut, dass ich nicht in den USA lebe.
Woher weisst du, dass es sich in Deutschland besser leben laesst?
Cheers
Uwe
Portland, Oregon, USA
Hallo Uwe,
Woher weisst du, dass es sich in Deutschland besser leben laesst?
Wahrscheinlich an dem Vorhandensein von guten Bäckereien. ;-)
Tim
Hallo Bio,
Ich hätte dazu mal ein paar Fragen:
1. Das Patent selbst enthält ja die Teile Abstract, Claims und Description. Irgendwo habe ich mal gehört, dass Description nur informativ ist und lediglich Abstract und Claims den eigentlichen Patentanspruch darstellen. (Täusche ich mich da? Wenn ja, vergesst den ersten Teil meines Postings ;-)) Wenn dies der Fall wäre, dann ist die Situation heikler als angenommen: Cookies werden weder in Abstract noch in Claims mit einem Wort erwähnt. Von daher träfe das Patent auch auf diese Forensoftware zu: Man bekommt eine eindeutige ID (den Usernamen) der als Index in einer Datenbank gespeichert wird (Postgres) und eine Maske um die erzeuge Seite zu personalisieren.
Aber: (zweite Frage) Wie sind die Claims eigentlich zu lesen? Ich zitiere:
| 5. The method of claim 1 in which obtaining customization information from
| the user includes providing the user with a form that includes topical
| groupings of customization options.
|
| 6. The method of claim 5 in which the topical groupings of customization
| options relate to one or more of: news, sports, financial matters,
| entertainment, science and technology, life, and weather.
Muss man die Claims jetzt als ganzes betrachten? Also sozusagen eine UND-Vernküpfung? Oder ist es eine ODER-Verknüpfung? Im ersteren Fall wäre das Patent hochspezifisch, da diese Passagen 5. und 6. auftauchen. Im letzeren Fall wäre das Patent extrem allgemein.
Viele Grüße,
Christian
Hallo,
Muss man die Claims jetzt als ganzes betrachten? Also sozusagen eine UND-Vernküpfung? Oder ist es eine ODER-Verknüpfung? Im ersteren Fall wäre das Patent hochspezifisch, da diese Passagen 5. und 6. auftauchen. Im letzeren Fall wäre das Patent extrem allgemein.
ich denke, dass man zunächst auf den Haupt-Claim gucken muss.
Die untergeordneten Claims schränken das ganze etwas ein, sind
also im Prinzip redundant.
Rechtlich betrachtet bedeutet dies IMHO, dass man
sich auf die Sub-Claims zurückziehen
will, wenn der Haupt-Claim nicht durchgesetzt werden kann.
Ich bin mir da aber nicht 100%ig sicher, falls ein Patentanwalt
mitliest, möge er sich zu Wort melden... ;-)
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
ich denke, dass man zunächst auf den Haupt-Claim gucken muss.
Stimmt, der Rest ist Schall und Rauch.
Ich denke aber, in dem Patent geht es gar nicht um Cookies, denn die werden doch beim Client und nicht beim Server abgespeichert, oder?
Hier legt aber jemand auf dem Server eine Datenbank mit Client-Daten an. Dabei verrät er nicht, wie er den Upload dieser Daten bewerkstelligen will. Wenn ich das richtig sehe, geht das mit gängigen Browsern doch nur mit Tricks, z.B. als Anforderung an den Server zum Übertragen eines Bildes, dessen Namen ich per Javasript zusammenbastele, wobei die zu übertragenden Daten Teil des Namens des Bildes werden. Statt einem Bild kann man auch eine Webseite anfordern, da ist alles Upload-Zusatzinformation, was vor einem @ steht [eigemntlich: der User-Name], erst danach kommt der auszuwertende Name der Webseite. ---
Von Cookies ist daher im Anspruch 1 des Patents m.E. nicht die Rede, und auch nicht von Dingen die Cookies gewöhnlich tun.
Im übrigen:
Ein zugehörige europäische Anmeldung gleichen Inhalts (müßte auch schon aus 1996/97 stammen und schon lange offengelegt sein) habe ich nicht entdeckt. Das Patent US6632248 (angemeldet am 6.12.1996) gilt wohl nur in den USA. Die Menschheit wird erst jetzt damit überrascht und beglückt, weil es in den USA kein Offenlegungsschriften gab, die (wie sonst überall) 18 Monate nach einer Patentanmeldung erscheinen. Das wurde dort erst im Jahre 2000 eingeführt.
Gruß
Hans35