Kurze Frage zum Verlinken
Zeromancer
- recht
Hallo Gemeinde,
unter http://www.griegermallison.de/aktuelles/tipps_rb/beitraege/1058781256.html fand ich den angegebenen Artikel.
Eventuell wurde das Urteil schon besprochen. Was bedeutet es für die Praxis?
Ich erinnere mich an dieses Urteil vom LG Hamburg, zu dem der Besitzer des kleinen Seitenschweins nähere, jedoch nicht ganz ausreichende Infos für mich lieferte.
Also: Was muss/kann rein in die Site?
Vielen Dank.
MfG
André
Moin!
Eventuell wurde das Urteil schon besprochen. Was bedeutet es für die Praxis?
Du kannst deeplinken, ohne dass der Gelinkte dir deswegen ans Bein pinkeln kann, solange du "einfach nur linkst". Gegenmaßnahmen des Verlinkten sind aber zu respektieren - die sind aber ausschließlich in dessen Einflußbereich zu realisieren (und wie die sinnvoll aussehen können, will ich jetzt nicht näher diskutieren).
Ich erinnere mich an dieses Urteil vom LG Hamburg, zu dem der Besitzer des kleinen Seitenschweins nähere, jedoch nicht ganz ausreichende Infos für mich lieferte.
Das Landgericht Hamburg ist in einem ganz anderen Zusammenhang bekannt - und irrelevant, weil dieses Urteil niemals rechtskräftig wurde.
- Sven Rautenberg