Sven Rautenberg: Kurze Frage zum Verlinken

Beitrag lesen

Moin!

Eventuell wurde das Urteil schon besprochen. Was bedeutet es für die Praxis?

Du kannst deeplinken, ohne dass der Gelinkte dir deswegen ans Bein pinkeln kann, solange du "einfach nur linkst". Gegenmaßnahmen des Verlinkten sind aber zu respektieren - die sind aber ausschließlich in dessen Einflußbereich zu realisieren (und wie die sinnvoll aussehen können, will ich jetzt nicht näher diskutieren).

Ich erinnere mich an dieses Urteil vom LG Hamburg, zu dem der Besitzer des kleinen Seitenschweins nähere, jedoch nicht ganz ausreichende Infos für mich lieferte.

Das Landgericht Hamburg ist in einem ganz anderen Zusammenhang bekannt - und irrelevant, weil dieses Urteil niemals rechtskräftig wurde.

- Sven Rautenberg

--
"Beim Stuff für's Web gibts kein Material, was sonst das Zeugs ist, aus dem die Sachen sind."
(fastix®, 13. Oktober 2003, 02:26 Uhr -> </archiv/2003/10/60137/#m338340>)