Newslettereintrag - Bestätigung per E-Mail-Link Pflicht?
Janosch
- recht
Newslettereintrag:
Meine Besucher können sich online in meinen Newsletter eintragen. Sie bekommen eine Bestätigungsmail mit Link zum Abbestellen des Newsletters falls irrtümlicherweise eingetragen wurde. D.h. die Abonnenten sind schon im Newsletter wenn sie sich auf der Webseite anmelden (brauchen nicht bestätigen).
Ist das so rechtens oder muss ich erst eine Bestätigungs-Mail schicken die über einen Link den Newsletter aktiviert?
Janosch
Newslettereintrag:
Ist das so rechtens oder muss ich erst eine Bestätigungs-Mail schicken die über einen Link den Newsletter aktiviert?
Ich würde die Sache so machen:
Warum?
1. Die rechtlichen Regelungen hinsichtlich Spam sind eindeutig D.h. Du darfst keine unangeforderte Werbung versenden.
2. Du gehst sicher dass Deine Kunden auch tatsächlich Deine Werbung /Infos haben wollen.
Nichts ist schlimmer als einen Kunden auf Grund von solchen Sachen zu verlieren.
3. Du gehst sicher das der Inhaber der Adresse auch tatsächlich der Empfänger ist. (Tippfehler, Mißbrauch)
Viele Grüße aus Berlin
TomIRL
Danke Sven,
stimmt, der der sich eingetragen hat freut sich ja über die bestätigung und aktiviert dann bestimmt auch gerne.
nur, die seite die ich gemacht habe ist für frauen in den wechseljahren (55 aufwärts), das heisst, die sind froh, wenn sie nichts bestätigen oder aktivieren müssen (Frauen: "Kann ich da was falsch machen?"). bestimmt aktivieren die meissten dann nicht, weil sie übersehen und wundern sich sogar warum keine newslettermails kommen.
wie kann ich dem vorbeugen?
was denkt Ihr?
Janosch
Hi,
nur, die seite die ich gemacht habe ist für frauen in den wechseljahren (55 aufwärts), das heisst, die sind froh, wenn sie nichts bestätigen oder aktivieren müssen (Frauen: "Kann ich da was falsch machen?"). bestimmt aktivieren die meissten dann nicht, weil sie übersehen und wundern sich sogar warum keine newslettermails kommen.
wie kann ich dem vorbeugen?
Indem Du sowohl auf der Webseite als auch in der Bestätigungsmail deutlich darauf hinweist, daß der Eintrag erst durch das Anklicken des Links erfolgt.
Und dann darauf vertrauen, daß die Menschen nicht allzu blöd sind.
cu,
Andreas
Ich vertrau einfach den Frauen etwas mehr.
Danke, Janosch
Danke Sven,
stimmt, der der sich eingetragen hat freut sich ja über die bestätigung und aktiviert dann bestimmt auch gerne.
Ich würde in der Mail erklären warum dass so ist.
(Ich würde sogar reinschreiben dass so der Mißbrauch minimiert werden soll.
Kann doch nicht sschief gehen bei.
TomIRL
Wenn ich mich nicht irre ist ein sog. Double-Opt-In vorgeschrieben, d.h. nach der Anmeldung muss eine Mail mit einem Bestätigungslink versendet werden. Erst wenn der Link geklickt wurde ist die Mailadresse für den Newsletter freigeschaltet.
Ein einfaches Abmelden ist natürlich auch schön.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Nagler
Moin!
Wenn ich mich nicht irre ist ein sog. Double-Opt-In vorgeschrieben, d.h. nach der Anmeldung muss eine Mail mit einem Bestätigungslink versendet werden. Erst wenn der Link geklickt wurde ist die Mailadresse für den Newsletter freigeschaltet.
Nein, vorgeschrieben ist gar nichts. Diese Lösungen resultieren allein aufgrund von Netiquette und Gerichtsurteilen.
Ein einfaches Abmelden ist natürlich auch schön.
Schrecklich, wenn ich meine Mailadresse immer für Spammer bestätigen muß, um auch ungewollte Newsletter abzubestellen, die ich nie bestellt habe.
- Sven Rautenberg
Moin!
Meine Besucher können sich online in meinen Newsletter eintragen. Sie bekommen eine Bestätigungsmail mit Link zum Abbestellen des Newsletters falls irrtümlicherweise eingetragen wurde. D.h. die Abonnenten sind schon im Newsletter wenn sie sich auf der Webseite anmelden (brauchen nicht bestätigen).
Ist das so rechtens oder muss ich erst eine Bestätigungs-Mail schicken die über einen Link den Newsletter aktiviert?
Aktivierungslinks oder Deaktivierungslinks in EMails sind leider derzeit eine ziemliche rechtliche Grauzone.
Ein Gericht ging in einem Beschluß für eine einstweilige Verfügung davon aus, dass jegliche unverlangt zugesandte EMail böse und unzulässig ist - also auch die Benachrichtigungsmail, dass jemand die EMpfängeremail in ein Webformular eingetragen hat und man jetzt einen Newsletter empfange (deine Variante ist ganz besonders böse - Spammer machen das so. Niemals darf man aufgrund der Eingabe einer Mailadresse irgendwo drin sein), oder dass man einen Newsletter bei Besuch eines Links kriegen könne.
Die Richter werteten diese Benachrichtigung als unzulässige Werbung für den Newsletter. Denn was den Empfänger nicht interessiert, ist die Tatsache, warum er diese Mail kriegt. Wenn das Schule macht, senden Spammer nur noch solche Bestätigungslinks (oder noch schlimmer eben: Abmeldelinks - die dienen dann zur Bestätigung, dass die Mailadresse aktiv ist und teuer weiterverkauft werden kann - deshalb die Grundregel: Bei unverlangtem Spam niemals irgendwelche Links klicken).
Die Benachrichtigungsmail, dass die Empfängermailadresse eingetragen wurde, kann allerdings aus datenschutzrechtlicher Sicht begründet werden. Das ist dann eine freiwillige Selbstauskunft an den Besitzer der Adresse, dass seine Daten gespeichert wurden und innerhalb eines kurzen Zeitraumes (max. drei Tage) gelöscht werden, sofern er nicht reagiert.
- Sven Rautenberg