Hallo.
Ich hoffe, du hast meine bisherigen Hinweise zum Thema beherzigt.
ich hab ja vor eine 0190nummer zu beantragen und möchte nun wissen ob es gültig ist wenn ich am anfang des gesprächs den anrufsbeantworter sagen lasse: "Sie aktzeptieren unsere AGBs die sie auf www.bla.de/agb finden - und nun gehts los..."
Wenn diese "Information" bereits kostenpflichtig ist, dürfte dies nicht zulässig sein. Eine vorgeschaltete kostenlose Ansage wie bei der Telefonauskunft, die auch explizit darauf hinweist, dass die folgenden Informationen -- etwa bis zu einem weiterführenden Auswahlmenü -- kostenlos sind, ist also mindestens zweckmäßig.
nein ich hab nicht im hintergedanke die leute abzuzocken, ich möchte in den AGBs wirklich nur festlegen das der aufgesprochene text veröffentlicht wird (im web) und das dann keiner sagen kann: "ja das wusste ich nicht" und in den AGBs wiederum möchte ich festlegen das man mit dem anruf die SPIELREGELN aktzeptiert.
Davon würde ich absehen. Du kannst damit rechnen, dass jede Regelung angefochten wird, die erstens den Kunden unter Zeitdruck setzt, und sei es nur durch die Lesegeschwindigkeit der AGB, oder zweitens immer eine Ebene weiter verweist, hier also von den AGB auf die "Spielregeln". -- Je nach Ausführung kann dies nur sittenwidrig sein, oder eben einen Betrugsverdacht nahelegen.
kann man das so machen?
Sicher, man kann so einiges.
MfG, at