TorstenA: eMail im Impressum

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Hallo Rolf,

angenommen die Adresse ist falsch angegeben (Fall a) und möglicherweise gar nicht gültig (Fall b). In beiden Fällen ist die Bedingung "eMail Adresse angegeben" erfüllt.

Es heißt:
"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post"

Ergo ist eine falsche E-Mail strenggenommen keine, sodass die Anbieterkennung nach meiner Meinung dann nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Was machen eigentlich die Abmahner? Prüfen die a) oder b)?

Keine Ahnung :-) Allerdings kannst du deine E-Mail auch mit den Bordmitteln von HTML "verschleiern", z.B. "rolf(at)rost(dot)de". Ob das ausreicht, ist bisher ungeklärt, während von der immer wieder vorgeschlagene Zerlegung und Zusammensetzung mit Hilfe von JavaSript nach der allgemein vorherrschenden Auffassung abzuraten ist.

Wie wollen die auch a) oder b) prüfen?

Einfach eine E-Mail senden.

Nur meine 20ml Senf
Torsten