hi,
und wenn sie das prüfen: da fand ich einen text fürs impressum, der sagte, dass etwaige fehler nicht anwaltlicher anstrengung bedürfen sondern auch per einfachem hinweis geregelt werden können. der anwalt kann also vielleicht sein mühen nur dann in rechnung stellen, wenn es auch von nöten gewesen wäre...; und bei ner mailadresse kann man sich ja allemal vertippen, oder?
aber wenns um die sorge von spambots geht, kann man doch auch irgendeine meineimpressumadressefürspambots@gmx.de nehmen...;
nachtgruß,
frank