at: eMail im Impressum

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Hallo.

und wenn sie das prüfen: da fand ich einen text fürs impressum, der sagte, dass etwaige fehler nicht anwaltlicher anstrengung bedürfen sondern auch per einfachem hinweis geregelt werden können.

Schade nur, wenn dieser Hinweis aus Kostengründen per Mail erfolgen sollte.

der anwalt kann also vielleicht sein mühen nur dann in rechnung stellen, wenn es auch von nöten gewesen wäre...; und bei ner mailadresse kann man sich ja allemal vertippen, oder?

Vor allem kann man Mail-Adressen aber sehr leicht überprüfen, bevor man die Seiten veröffentlicht.

aber wenns um die sorge von spambots geht, kann man doch auch irgendeine meineimpressumadressefürspambots@gmx.de nehmen...;

Und wenn sich die Briefträger nicht mehr an "Bitte keine Werbung einwerfen" halten, geben wir auch eine falsche Post-Adresse an?
MfG, at