frankxberlin: eMail im Impressum

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hi at,

und wenn sie das prüfen: da fand ich einen text fürs impressum, der sagte, dass etwaige fehler nicht anwaltlicher anstrengung bedürfen sondern auch per einfachem hinweis geregelt werden können.

Schade nur, wenn dieser Hinweis aus Kostengründen per Mail erfolgen sollte.

im grunde stimme ich dir zu, aber eine faxnummer zb. kann ja auch vorhanden sein. die kosten verursacht ja der anwalt an sich (egal ob per mail oder per post oder was)

der anwalt kann also vielleicht sein mühen nur dann in rechnung stellen, wenn es auch von nöten gewesen wäre...; und bei ner mailadresse kann man sich ja allemal vertippen, oder?
Vor allem kann man Mail-Adressen aber sehr leicht überprüfen, bevor man die Seiten veröffentlicht.

yes, yes, nur: errare humanum est...;

aber wenns um die sorge von spambots geht, kann man doch auch irgendeine meineimpressumadressefürspambots@gmx.de nehmen...;

Und wenn sich die Briefträger nicht mehr an "Bitte keine Werbung einwerfen" halten, geben wir auch eine falsche Post-Adresse an?

wie gesagt, im grunde...; nur: postadressen kann ich mir keine zweite holen, gelle, mailadressen binnen 5 minuten, oder? und das in rauhen mengen. immerhin kann ich doch für die impressum-mailadresse eine nur dafür verwendete mailadresse nehmen. was spricht dagegen?

mfg-zrück,

frank