at: eMail im Impressum

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Hallo.

Schade nur, wenn dieser Hinweis aus Kostengründen per Mail erfolgen sollte.

im grunde stimme ich dir zu, aber eine faxnummer zb. kann ja auch vorhanden sein. die kosten verursacht ja der anwalt an sich (egal ob per mail oder per post oder was)

Und eben deshalb wird ein Anwalt zunächst bestrebt sein, diese Kosten gering zu halten. Und eMails sind praktisch und vergleichsweise kostengünstig -- insbesondere natürlich im Vergleich zu vielen so genannten "Service-Nummern".

Und wenn sich die Briefträger nicht mehr an "Bitte keine Werbung einwerfen" halten, geben wir auch eine falsche Post-Adresse an?
wie gesagt, im grunde...; nur: postadressen kann ich mir keine zweite holen, gelle, mailadressen binnen 5 minuten, oder? und das in rauhen mengen. immerhin kann ich doch für die impressum-mailadresse eine nur dafür verwendete mailadresse nehmen. was spricht dagegen?

Auch eine eMail-Adresse ist eine Kontakt-Adresse, weswegen sie zum einen nicht wechseln und zum anderen ständig auf eingehende Kontakte geprüft werden sollte.
Wer eine eMail nur notgedrungen angibt, weil es ein Gesetz so vorsieht, sollte sich im Rahmen eines Umkehrschlusses einige Gleichgesinnte suchen und eine Partei gründen. Die verfahren mit ihren Adressen offenbar ähnlich.
MfG, at