Tom: Anbieterkennzeichnung

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Hallo, nur zur Info:

Impressum: Link auf Homepage reicht

Das Oberlandesgericht München hat am 19. September 2003 entschieden, dass die Angaben zum Impressum bzw. Anbieterkennzeichnung nicht direkt auf der Homepage erscheinen müssen.

In seinem Leitsatz stellte das Gericht fest, dass die Informationen zur Anbieterkennzeichnung, die über einen doppelten Link mittels Kontakt und Impressum aufgerufen werden können, den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.. Dem Beklagten wurde vorgeworfen, dass das Impressum nicht direkt über einen eigenen Link von der Homepage aus erreichbar war. Auch, dass die Angaben über den Link Kontakte zu erreichen war, erschien der Klägerin als nicht ausreichend. Dem hielt das OLG entgegen, das die Nutzer mittlerweile sich an die Begriffsbezeichnung Kontakt oder Impressum gewöhnt hätten. Das Gericht stellt fest, dass die Angaben den gesetzlichen Anforderungen entsprach, weil es an gut wahrnehmbarer Stelle und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sei.

http://www.hannover.ihk.de/ecommerce/ec_angebote/ec_tipps/031031_80100_vk_impressum.htm

Anmerkung von mir:
Damit wäre es wahrscheinlich auch unter "rechte Maustaste/Quelltext anzeigen" gut platziert, da das Gesetz nur von "leicht erreichbar" spricht. Das ist ja insbesondere dann wichtig, wenn sich jemand eine einzelne Seite speichern würde. *gg*

Grüße

Tom