Hans35: Sieg - Sieg - Sieg

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Hallo,

..._Erzähl doch mal bitte möglichst kurz und ohne juristische Sprtachfloskeln, worum es in den Etnscheidungen geht, die da offenbar "aufgehoben" bzw. "zurückverwiesen" wurden.

Die Sache scheint doch recht klar:

Das Landgericht Köln hat zwei Marken-Prozesse zu einem zusammengeführt, damit es für die Beteiligten billiger wird und das Gericht sich nicht zweimal denselben Sums anhören muss, das OLG hat es gebilligt. Dazu wurden die Beteiligten aber anscheinend nicht vorher richtig um eine Stellungnahme gefragt, und letzteres ist als verfassungswidrig eingestuft worden.

Für mich passt das ins Bild: Der Gegner soll mit hohen Prozesskosten zum Aufgeben gebracht werden. Dafür ist jedes Mittel recht. Die (sicher sehr vernünftigen) Richter beim LG und beim OLG (die diese Taktik vermutlich durchschauen) wollten den Parteien durch die Prozesszusammenlegung Kosten ersparen, aber gerade das ist _nicht_ im Interesse der Partei, die die Verfassungsbeschwerde angestrengt hat. Im Gegenteil: Mit dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren werden weitere Kosten produziert, die alle zum Schluss der Unterlegene bezahlen muss. Das Kostenrisiko wird dadurch immer höher, bis es irgendwann für den Gegner nicht mehr tragbar ist und er aufgibt. Dann hat der andere gewonnen, auch ohne Urteil.

So einfach ist das. Und es wird neuerdings wohl öfters so gemacht. (Eigentlich kenne ich so etwas nur aus USA, aber ich bin habe da sicher keinen Überblick.) In meinen Augen hat das jedenfalls nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun, es gilt einfach noch das Recht des (wirtschaftlich) Stärkeren. Es ist halt wie bei Pokern: Wer nichts mehr hat zum Entgegensetzen, der hat alles verloren.

Allerdings verstehe ich nicht, warum das BVerfG das mitmacht. Ich habe ihm da etwas mehr Selbstbewußtsein zugetraut. Aber vermutlich war da nichts zu machen: Die juristische Finte war wasserdicht, die ungefragte Zusammenlegung ein gefundenes Fressen.

Gewonnenen ist der Prozess dadurch zwar noch lange nicht. Und die Richter (am LG) nimmt man so auch nicht für sich ein. Aber darum geht es sicher auch gar nicht: Der Gegner soll vielmehr mangels Masse aufgeben, bevor es wirklich ein Urteil gibt. Und diesem Ziel ist man duch das BVerG-Verfahren sehr viel näher gekommen, es ist ein wirklicher Sieg.

Juristen, die Verfahren nach diesem Muster durchziehen, bringen ihren Berufsstand in Verruf. Unsere Rechtsordnung hat an sich einen guten Ruf, er wird hier aber mit Füßen getreten. Es ist ein wirklicher Mißbrauch des Verfassungsgerichts zum bloßen Produzieren von Kosten. Wer soetwas billigt, sollte sich hüten, je wieder von "Mißbrauch" bei Arbeitslosengeld oder bei Asylrecht zu reden.

Dass man sich allerdings noch damit brüstet, bei so einer Sache federführend mitgemacht zu haben, kann einem schon die Sprache verschlagen. Das machen sonst nur eine bestimmte Art von Glatzköpfen, wenn sie mit ihren Untaten prahlen.

Das ist sind jedenfalls meine Assoziationen zu diesem Beitrag.

Viele Grüße
Hans35