Die Karin: Vertäge für Aufträge

Hallo,

Ich hab mal ne frage was man in meinem fall macht:

ich habe einen auftrag bekommen. Ich hab mit dem Chef gesprochen und den auftrag bis jetzt noch nicht schriftlich festgelegt, aber soweit scheint alles klar zu sein.
Wir haben ausgemacht was drin stehen soll und so.
Ich habe keinen Gewerbeschein. Brauche ich den?
Wie mache ich einen Vertrag mit ihm aus. Gibt es Vertrags-Vorlagen?Ich kann doch nicht im Vertrag schreiben: "Hey du ich hätt gern 2000 EUR", wenn er doch meine leistungen doch noch garnicht in betracht ziehen konnte. ich muss erst was leisten und danach bezahlt er mich dann. wie lege ich das im vertrag fest?

Ich hab n paar kumpels die sind im gegensatzt zu mir schon 18 und haben auch einen gewerbeschein und sind eingetragene webdesigner, ich möchte nicht das sie mir meinen auftrag wegnehmen, jedoch möchte ich mich mit ihnen in verbindung setzen, da ich den auftrag zeitlich nicht ganz alleine bewältigen kann.

also erst vertrag festlegen, damit ich den auftrag sicher hab und dann mich mit den in verbindung setzen. aber ich kann den vertrag ja nicht ohne sie abschließen.

ich bin durcheinander. helft mir.

MfG
Die Karin

  1. ich habe einen auftrag bekommen. Ich hab mit dem Chef gesprochen und den auftrag bis jetzt noch nicht schriftlich festgelegt, aber soweit scheint alles klar zu sein.
    Wir haben ausgemacht was drin stehen soll und so.

    in der internetseite nicht im vertrag, davon war nämlich noch nicht die rede.

    MfG
    Die Karin

  2. hi,

    Ich hab mal ne frage was man in meinem fall macht:

    ich habe einen auftrag bekommen. Ich hab mit dem Chef gesprochen und den auftrag bis jetzt noch nicht schriftlich festgelegt, aber soweit scheint alles klar zu sein.
    Wir haben ausgemacht was drin stehen soll und so.
    Ich habe keinen Gewerbeschein. Brauche ich den?

    Nein, mach einen Honorarvertrag und denk an Fiskus.

    Rolf

  3. Moin!

    ich habe einen auftrag bekommen. Ich hab mit dem Chef gesprochen und den auftrag bis jetzt noch nicht schriftlich festgelegt, aber soweit scheint alles klar zu sein.

    Dann besteht auch ein Vertrag. Verträge sind nicht an die Schriftform gebunden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willeserklärungen übereinstimmen. Wenn du also sagst "Ich würde es machen." und der Chef sagt "Ja, mach".

    Das Problem mit mündlichen Verträgen ist nur, dass man sie im Streitfall so schlecht beweisen kann. Deshalb ist schriftlich besser.

    Wir haben ausgemacht was drin stehen soll und so.

    ...in der Website. Das ist schön, das schreibst du dann ins Pflichtenheft.

    Ich habe keinen Gewerbeschein. Brauche ich den?

    Nicht zwingend.

    Du solltest dir mal http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php#Nebentätigkeiten (das Kapitel sowie das gesamte Dokument) reinziehen.

    Wie mache ich einen Vertrag mit ihm aus. Gibt es Vertrags-Vorlagen?Ich kann doch nicht im Vertrag schreiben: "Hey du ich hätt gern 2000 EUR", wenn er doch meine leistungen doch noch garnicht in betracht ziehen konnte. ich muss erst was leisten und danach bezahlt er mich dann. wie lege ich das im vertrag fest?

    Der Vertrag regelt einerseits, welche Leistungen du zu erbringen hast, und andererseits, welche Leistungen der Chef zu erbringen hat - insbesondere beispielsweise, wann das zu geschehen hat.

    Also entweder Geld schon mal anzahlen, oder erst am Schluß in einer Summe, wenn die Leistung ihm gefällt.

    Das mit dem Gefallen ist übrigens so eine Sache. Da kann man sich ewig streiten. Je genauer gewisse Dinge im Pflichtenheft (das Vertragsbestandteil wird, bzw. auf das im Vertrag verwiesen wird und das der Chef dann absegnet per Unterschrift - wieder eine Willenserklärung der Marke "So machen") geregelt sind, desto besser hinterher. Weil dann nicht noch soviel Kleinkram kommen kann, der noch kostenlos geändert werden soll, obwohl eigentlich was ganz anderes ausgemacht war.

    Ich hab n paar kumpels die sind im gegensatzt zu mir schon 18 und haben auch einen gewerbeschein und sind eingetragene webdesigner, ich möchte nicht das sie mir meinen auftrag wegnehmen, jedoch möchte ich mich mit ihnen in verbindung setzen, da ich den auftrag zeitlich nicht ganz alleine bewältigen kann.

    Was ist denn ein "eingetragener Webdesigner"? Ich wüßte nicht, dass man sich (außer dass man einen Gewerbeschein braucht, wenn man nicht freiberuflich arbeitet - das kann man aber ohne Studium nahezu gar nicht) irgendwo eintragen müßte. Webdesigner ist auch kein geschützter Begriff, das kann jeder werden.

    Was das Wegnehmen angeht: Du mußt ihnen ja erstens nicht den Kunden sofort mit Kontaktadresse nennen. Frage an, ob sie Kapazitäten frei hätten. Dann lass dir einen Preis nennen für den mutmaßlichen Umfang der Arbeiten, die du vergeben willst. Und dann überlege dir, ob da noch Geld übrig bleibt für dich. :)

    also erst vertrag festlegen, damit ich den auftrag sicher hab und dann mich mit den in verbindung setzen. aber ich kann den vertrag ja nicht ohne sie abschließen.

    Warum kannst du das nicht? Bist du zwingend auf die anderen angewiesen, weil die was können, was du nicht kannst? Sind das die einzigen "eingetragenen Webdesigner" auf der Welt, die du fragen könntest?

    Klar solltest du zur eigenen Kalkulation wissen, was deine Subunternehmer kosten, aber das ist ja nicht deine einzige Möglichkeit, den Auftrag auszuführen. Wenn Zeit für den Chef kein wichtiger Faktor ist, kannst du den Auftrag im Grunde ja allein durchziehen.

    Den Vertrag zu machen, ohne schon zu wissen, wie das Projekt fertiggestellt werden kann, wäre jedenfalls blöd.

    - Sven Rautenberg

    --
    ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
    1. Hi Sven,

      Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willeserklärungen übereinstimmen.

      Du stimmst doch sicher mit mir überein, dass übereinstimmende Willenserklärungen immer übereinstimmen, oder?

      *SCNR*
      Torsten

      1. Moin!

        Hi Sven,

        Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willeserklärungen übereinstimmen.

        s/übereinstimmen/abgegegen werden/

        Du stimmst doch sicher mit mir überein, dass übereinstimmende Willenserklärungen immer übereinstimmen, oder?

        Absolut.

        *SCNR*

        *LOL*

        - Sven Rautenberg

        --
        ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
  4. Ich habe keinen Gewerbeschein. Brauche ich den?

    Nein! Als Webdesigner kannst du freiberuflich arbeiten, da das eine künstlerische Tätigkeit ist; das heißt, du brauchst keinen Gewerbeschein.

    Anders sieht es aus, wenn du Programmierungen machst (Content-Management-System, komplexe PHP-Seite). Programmieren gilt nämlich nicht als künstlerische Tätigkeit. Und dann bräuchtest du einen Gewerbeschein (wenn alles legal laufen soll).

    Wie mache ich einen Vertrag mit ihm aus. Gibt es Vertrags-Vorlagen?Ich kann doch nicht im Vertrag schreiben: "Hey du ich hätt gern 2000 EUR", wenn er doch meine leistungen doch noch garnicht in betracht ziehen konnte. ich muss erst was leisten und danach bezahlt er mich dann. wie lege ich das im vertrag fest?

    Im Vertrag wird festgeschrieben, welche Leistungen du erbringst und in welchem Zeitraum (das wird der Kunde sicherlich so wollen, damit du dir nicht Monate Zeit lassen kannst).

    Außerdem sollte im Vertrag festgeschrieben sein, wie viele Änderungen nachträglich an der Seite gemacht werden von deiner Seite. So verhinderst du, dass der Kunde ständig mit neuen Änderungswünschen ankommt.

    Zum Schluss steht da natürlich noch, was du dafür haben willst. Evtl. bietet es sich auch an, Wartungsarbeiten im Vertrag zu regeln. Also wenn die Seite regelmäßig von dir aktualisiert werden soll oder wenn weitere Änderungswünsche aufkommen, dass Aufwand und Bezahlung dafür schon im Vertrag festgeshcrieben sind.

    Ich hab n paar kumpels die sind im gegensatzt zu mir schon 18 und haben auch einen gewerbeschein und sind eingetragene webdesigner, ich möchte nicht das sie mir meinen auftrag wegnehmen, jedoch möchte ich mich mit ihnen in verbindung setzen, da ich den auftrag zeitlich nicht ganz alleine bewältigen kann.

    Eingetragene Webdesigner kenne ich auch nicht.

    also erst vertrag festlegen, damit ich den auftrag sicher hab und dann mich mit den in verbindung setzen. aber ich kann den vertrag ja nicht ohne sie abschließen.

    Du musst denen ja nicht sagen, we rdein Kunde ist. Das kannst du nach Vertragsabschluss machen. Und dann ist dein Kunde ja gebunden. Und falls dein Kunde doch noch abspringen, sollte ebenfalls vertraglich gereglt sein, dass zumindest die von dir bereits getane Arbeit bezahlt werden muss.

    ich bin durcheinander. helft mir.

    Bitte schön!

  5. Merhaba!

    Diesbezüglich ist auch die Differenzierung zwischen Werkvertrag
    und Werklieferungsvertrag interessant, speziell zum Thema Pflich-
    tenheft und Änderungen.

    Bis dann - Ollie

    --
    Die Welt ist grau.
    Und bunt.
    Content is Quing!
    sh:( fo:| ch:? rl:? br:& n4:( ie:| mo:| va:) de:> zu:) fl:| ss:| ls:[ js:|