Moin!
zufällig bin ich über dieses copyright gestolpert:
© 2003
copyright by ....
Nutzung und Verknüpfung jeglicher Art ohne
vorherige schriftliche Bewilligung untersagt !
Haha, wie soll das denn gehen? "Nutzung untersagt"? Du hast die Seite doch schon genutzt. Sowas aber auch.
Was die Verlinkung angeht: Das Handelsblatt hat unlängst durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinnehmen müssen, dass die Website "Paperboy" als Zeitungs-Suchmaschine dem Benutzer auch Links auf Handelsblatt-Artikel liefert.
Insofern dürfte oberstinstanzlich klargestellt sein, dass man überallhin verlinken darf, weil das Urteil sich explizit mit Deeplinks (die an der Startseite vorbei eine Unterseite anbinden) auseinandergesetzt hat - und auch Links auf die Startseite prinzipiell nichts anderes sind.
Mit anderen Worten: Wir lassen uns das Linken nicht verbieten. :)
Ist so etwas denn rechtlich haltbar? Ich meine das Verknüpfungsverbot.
Man kann ja abschreckungsweise soviel schreiben, wie man möchte.
- Sven Rautenberg
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