Verlinkung verboten?
Fritz
- recht
0 AndreD0 Schuer0 Sven Rautenberg
Hallo,
zufällig bin ich über dieses copyright gestolpert:
© 2003
copyright by ....
Nutzung und Verknüpfung jeglicher Art ohne
vorherige schriftliche Bewilligung untersagt !
Ist so etwas denn rechtlich haltbar? Ich meine das Verknüpfungsverbot.
Gruß Fritz
Hallo,
Ist so etwas denn rechtlich haltbar? Ich meine das Verknüpfungsverbot.
Google kann helfen:
http://www.google.de/search?q=Verlinken+rechtlich+verbieten&ie=ISO-8859-1&hl=de&btnG=Google+Suche&meta=lr%3Dlang_de
z.B:
http://www.lehrerforum.at/docs/recht-urheberrecht.htm
http://www.mein-dortmund.de/disclaimer.html
insbesondere: http://piology.org/dsr/linklehre.html
Gruss AndreD
Hallo,
Nutzung und Verknüpfung jeglicher Art ohne
vorherige schriftliche Bewilligung untersagt !
oh, das kommen mir doch Erinnerungen an die Spargeräte hoch. Dort heisst es:
"Das Recht zur Verlinkung Ihrer Homepage mit www.spargeraete.de bieten wir Ihnen für nur 49 Euro / Jahr an."
Wie genau die Rechtslage in solchen Fällen und in dem von dir entdeckten Fall ist - ich gehe schwer davon aus, dass man Links nicht verbieten darf! -, weiss ich nicht, aber es interessiert mich ehrlich gesagt auch einen Scheißdreck (http://www.fb07.de/version2/link.php?0073).
Mich würde jedoch brennend interessieren, ob auch nur irgendjemand diesem Angebot für 49 EUR nachkommt.
Gruß,
_Dirk
Moin!
zufällig bin ich über dieses copyright gestolpert:
© 2003
copyright by ....
Nutzung und Verknüpfung jeglicher Art ohne
vorherige schriftliche Bewilligung untersagt !
Haha, wie soll das denn gehen? "Nutzung untersagt"? Du hast die Seite doch schon genutzt. Sowas aber auch.
Was die Verlinkung angeht: Das Handelsblatt hat unlängst durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinnehmen müssen, dass die Website "Paperboy" als Zeitungs-Suchmaschine dem Benutzer auch Links auf Handelsblatt-Artikel liefert.
Insofern dürfte oberstinstanzlich klargestellt sein, dass man überallhin verlinken darf, weil das Urteil sich explizit mit Deeplinks (die an der Startseite vorbei eine Unterseite anbinden) auseinandergesetzt hat - und auch Links auf die Startseite prinzipiell nichts anderes sind.
Mit anderen Worten: Wir lassen uns das Linken nicht verbieten. :)
Ist so etwas denn rechtlich haltbar? Ich meine das Verknüpfungsverbot.
Man kann ja abschreckungsweise soviel schreiben, wie man möchte.
- Sven Rautenberg