Gewinnspiele im Internet
Die Karin
- sonstiges
HaliHallo,
Ich hab vor eine Internet Seit zu machen, auf der ich die möglichkeit biete mit einem einsatz von 2 EUR den Jackpot zu knacken.
Es gibt jedoch sehr viele dieser Internet Lotterien. Ich mach da nicht mit, weil ich davon ausgehe das ich eh nicht gewinne, weil ich glaube, dass das eh alles gefaket ist.
Wie also gebe ich meinen Mitgliedern die sicherheit wirklich einen Gewinn auch Auszuzahlen?
Ich hab mir gedacht erstmal Mitglieder aus meinem Ort zu suchen die mich ja auch kennen usw und wenn einer von denen auch mal das geld erhalten hat spricht sich das rum...
Was muss man noch beachten bei Gewinnspielen im Internet?
Ist das sinnvoll?
|- Die Karin -|
moin Karin,
Da wäre ich an deiner Stelle aber sehr vorsichtig, falls du aus Deutschland kommst oder eine Seite in Deutsch anbieten willst.
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r59.html
gruß Josef
Da wäre ich an deiner Stelle aber sehr vorsichtig, falls du aus Deutschland kommst oder eine Seite in Deutsch anbieten willst.
Ich komm natürlich aus Deutschland.
Ich kann ja ne .com - domain machen, oder?
Ich wollte das ganz einfach machen:
Die User melden sich bei uns an einem CLUB an:
Club-beitrag: 4,99 / Monat
Midestlaufzeit: 3 Montae (steht noch nicht ganz fest)
Vorteile: Teilnahme an Gewinnspielen
und andere vorteile (das ding ist noch soweit geheim)
Es fliesen 0,50 in den Jackpot jeden Users. Der Gewinner bekommt den Jackpot, ganz einfach! Gibt es kein gewinner (das kommt drauf an wie wir das gewinnspiel entwickeln, ob es pro gewinnspiel auch immer ein gewninner gibt oder nicht), dann bleibt der jackpot stehen und vergrößert sich nur noch mehr (das was einen jackPOT ja ausmacht).
ist das nun verboten?
|- Die Karin - |
moin karin
sicher hast du die links, die ich dir gab besucht, gelesen aber mangels juristischer Unkenntnis nicht verstanden.
das was du vorhast, ist ein glücksspiel. selbige benötigen die erlaubsnis der zuständigen staatlichen stellen.
ja es ist verboten!
»»Der Verstoß gegen die Genehmigungsauflagen verstößt nicht nur gegen das Gewerberecht (§ 33d GewO) und ist unlauterer Wettbewerb nach § 1 UWG, sondern darüber hinaus nach § 284 StGB strafbar. Das gilt auch für denjenigen, der für ein verbotenes Glücksspiel wirbt. Auch die bloße Beteiligung an einem unerlaubten Glücksspiel kann strafbar sein.««
ich hoffe, das war jetzt deutlich genug
mfg josef
Hi,
Ich hab vor eine Internet Seit zu machen, auf der ich die möglichkeit biete mit einem einsatz von 2 EUR den Jackpot zu knacken.
Was muss man noch beachten bei Gewinnspielen im Internet?
Du kennst http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/rennwlottg/index.html?
cu,
Andreas