Hallo!
Wie man Design-Klau juristisch nennt ist mir zwar unbekannt,
jedoch weiß ich, dass, wenn man das Design einer anderen
Homepage übernimmt und es "klaut" man sich strafbar macht.
Genau darüber unterhielten sich vor kurzem zwei meiner Freunde
mit mir gemeinsam.
Zum Ende der Diskussion waren wir uns noch weniger einig als
zu Beginn, wann nun eigentlich Design-Klau vorliegt.
Wenn man überlegt in welchen Massen es Homepages gibt,
sicher Millionen wenn nicht Milliarden...
Da ist es ja fast natürlich, dass sich viele von ihnen
aehnlich sind, weil sooooo viele verschiedene Ideen
haben die Menschen dann ja auch wieder nicht.
Und wenn man durchs Internet surft, wird man ja auch
von anderen Homepages beeinflusst.
Das ist ja fast wie mit der Mode, da wird man ja auch
beeinflusst von dem was andere tragen, und man kleidet
sich - wenn auch unterbewusst - oft aehnlich.
Und nun zur eigentlichen Frage:
Wenn man als Webdesigner so durchs Internet surft,
und die eine oder andere toll designte Webseite sieht,
regt einem das an und => man kommt auf eine "gute Idee"
Wie sehr muß man die "gute Idee" dann aber veraendern,
wenn man sich nicht strafbar machen will?
Sagen wir zum Beispiel (echt nur ein Beispiel),
dass mir die PURETEC Homepage gut gefaellt.
1 zu 1 darf ich das nicht übernehmen.
Nur die Farben veraendern ist zu wenig.
Wenn ich ALLES veraendere ist es eh schon nicht mehr
das was mir gefiel.
Und was genau muß man veraendern damit es kein Design-Klau mehr ist?
Habt ihr gute Beispiele?
Was sagt die Rechtssprechung Deutschland / Österreich ?
Danke!
Aqua