Hallo Stephan,
Was haltet ihr davon und ist das rechlich überhaupt zulässig?
Rechtlich zulässig ist es, wenn es sich bei der Schule um eine Privatschule handelt.
Öffentliche (= staatliche) Schulen dürfen keine Schulverträge abschließen.
Grüße,
CK
--
Die Wirklichkeit hat weder ein Inneres, noch ein Äußeres, noch ein Zentrum.
Die Wirklichkeit hat weder ein Inneres, noch ein Äußeres, noch ein Zentrum.