Hallo David,
Jetzt ist meine Frage: Steht das Namensrecht über dem Ortsrecht, oder ist er erchtlich verpflichtet, mir diese Domain zu übertragen?
Mal ganz abgesehen vom rechtlichen Aspekt, finde ich es moralisch nicht in Ordnung, was du vorhast. Offensichtlich handelt es sich ja nicht einfach um einen Domain-Grabber sondern der derzeitige Inhaber ein berechtigtes Interesse an der Domain hat und diese sogar nutzt.
Jetzt stell dir mal vor, jemand würde sich gerichtlich eine Domain von dir erklagen und alle Besucher und (möglicherweise brisanten) E-Mails gingen statt an dich an den neuen Inhaber. Wie würdest du dich wohl fühlen?
Akzeptiere, dass die Domain schon vergeben ist, dass du zu spät gekommen bist und suche dir eine andere Domain.
Schöne Grüße,
Johannes
Der folgende Satz ist wahr. | http://www.zeller-johannes.de/
Der vorhergehende Satz ist gelogen. |
ss:| zu:} ls:[ fo:} de:] va:} ch:) sh:( n4:| rl:( br:< js:| ie:{ fl:( mo:}