Rechtsgrundlage? Website für Geschäft!
Benjamin
- recht
hi forum!
könnt ihr mir sagen ob, und welche angaben ich auf einer homepage zu machen habe die für eine geschäftliche nutzung bestimmt ist?
und zwar habe ich unter www.eiscafelongo.de eine seite erstellt. die frage ist jetzt ob ich irgendwelche rechtlichen hinweise oder ähnliches dazuschreiben muss....!?
wäre um hilfe sehr dankbar!
grüße, benjamin
Soweit ich von einem Anwalt mitbekommen habe, muß ins Impressum (das eindeutig zu finden sein sollte) eine Kontaktadresse, Angaben zum Handelsregister und Registernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer.
und was ist, wenn man noch schueler ist und keine Angaben zum Handelsregister und Registernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt?
und was ist, wenn man noch schueler ist und keine Angaben zum Handelsregister und Registernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer besitzt?
Wo besteht ein genereller, zwangsweise gegenseitiger Ausschluss von "Schüler sein" und "ein Gewerbe betreiben"? Selbst die Annahme, daß Schüler für Geschäftstätigkeiten die Erlaubnis/Unterschrift eines Elternteils benötigen, weil sie minderjährig sind, und somit in gewisser Hinsicht keine vollwertigen Geschäftsleute sein können, gilt nicht immer.
Wer gewerblich tätig ist, muß ein Gewerbe anmelden. Das ist eine reine Formalie, für ein paar Euro beim Ordnungsamt zu haben, bis zur Höhe bestimmter Umsätze oder Gewinne muß nichtmal irgendeine Steuer abgeführt werden.
Ein Handelsregistereintrag ist davon abgesehen nur bei größeren Firmen vorgeschrieben. Und andere in Frage kommende Register nehmen sowieso nur Personen auf, die zuvor eine Ausbildung absolviert haben, ohne die man den Beruf überhaupt nicht ausführen könnte (z.B. Anwalts- und Handwerkskammern).
Hallo Benjamin,
könnt ihr mir sagen ob, und welche angaben ich auf einer homepage zu machen habe die für eine geschäftliche nutzung bestimmt ist?
Ein Impressum ist für gewerbliche Seiten Pflicht. Was je nach Rechtsform drinstehen muß, sagt Dir z.B. http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/
Gruß aus Köln-Ehrenfeld,
Elya
könnt ihr mir sagen ob, und welche angaben ich auf einer homepage zu machen habe die für eine geschäftliche nutzung bestimmt ist?
Grundsätzlich gehört zu einer Publikation (dazu gehören auch Webseiten) Name und Anschrift des Herausgebers bzw. des inhaltlich Verantwortlichen.
Was das Gesetz (bzw. in Deinem Fall eher der Mediendienstestaatsvertrag, der allerdings mit dem Teledienstegesetz in weiten Teilen übereinstimmt) in Bezug auf Webseiten genau verlangt, kannst Du unter http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm#nr10 nachlesen. Die Anforderungen sind nicht allzu abwegig, sondern beinhalten mehr oder weniger lediglich das, was man beispielsweise auch auf Rechnungen schreibt.
und zwar habe ich unter www.eiscafelongo.de eine seite erstellt. die frage ist jetzt ob ich irgendwelche rechtlichen hinweise oder ähnliches dazuschreiben muss....!?
Falls Du mit "rechtliche Hinweise" den Müll meinst, der auf vielen Webseiten erscheint, allen voran jener auf das bedauernswerte Landgericht Hamburg: Keine. Du darfst aber gerne _rein informativ_ im Impressum darauf hinweisen, daß die Seiten urheberrechtlich geschützt und Irrtümer vorbehalten sind (oder ähnliches).
Davon unabhängig müssen natürlich Geschäftsbedingungen bekannt gemacht werden, sofern man dem Besucher ermöglicht, auf den Seiten ein Geschäft abzuschließen. Das dürfte bei einer Eisdiele aber eher kaum der Fall sein.
Hallo,
Davon unabhängig müssen natürlich Geschäftsbedingungen bekannt gemacht werden, sofern man dem Besucher ermöglicht, auf den Seiten ein Geschäft abzuschließen. Das dürfte bei einer Eisdiele aber eher kaum der Fall sein.
Warum eigentlich nicht. Einfach das Eis online bestellen und dann nach Hause schicken lassen. Bei Pizzabestellungen gang und gäbe.
Könnte nur dann unangenehm werden (gerade in dieser warmen Jahreszeit) wenn der Postbote schon dran geleckt hat, weils tropfte.
Gruß
MichaelB