Sup!
"Strafbar gemacht....IP gespeichert....wird an die Staatsanwaltschaft weitergegeben".
Aha, auf der Seite stand also, man hat sich strafbar gemacht, weil man sie angesurft hat?
Da wuerde sich wohl eher derjenige strafbar machen, der die Seite, die zu besuchen strafbar ist, ins Netz stellt.
Ich glaube nicht, dass Dir irgendwas passieren kann; "an Tueren ruetteln" ist noch kein Einbruch.
Gruesse,
Bio
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Und er laechelt, denn er weiss: Das Boese siegt immer!
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