Strafrechtliche Verfolgung bei Nutzung eines illegalen Acc.
Peter
- recht
Also folgende Situation:
Ich hab eine E-Mail erhalten in der Stand, dass ich den einen kostenlosen Zugang mitbenutzen darf. Ich muss mich nur auf dieser Seite einloggen mit den unten angegebenen Daten.
So tat ich dann auch, weil ich annahm dass das eine Dialerseite ist und ich gerade nix zu tun hatte (also von wegen mal angucken wie professionell diese Verarsche ist) nur, dass ich dann auf eine Seite umgeleitet wurde mit dem ungefähren Textinhalt:
"Strafbar gemacht....IP gespeichert....wird an die Staatsanwaltschaft weitergegeben".
Nun habe ich dem Webseitenbetreiber zurückgeschrieben, dass mir jemand besagte Mail geschrieben hat, jedoch hatte ich zu diesem Zeitpunkt die E-mail schon gelöscht.
Meine Frage ist nun:
Was wird geschehen?
Werde ich verklagt?
Wenn ja, werde ich verlieren?
In meinen Recherchen (wie schreibt man das? :-]) habe ich mich übrigens bei Freenet.de über 2 User (kiddies) beschwert die illegale Links, in dem Freenet-forum, zu eben so einer Seite verbreiten in der man illegal kostenpflichtige Webseiten besuchen kann.
Und ich habe mich bei Freenet über die erhaltene Mail beschwert.
-Hat dies irgendwelche Auswirkungen?
Die Seite um die es sich handelt heißt www.happynight.de (also eine Seite wofür Dialer typische sind)
Naja mach mir halt Sorgen dass ich dafür jetzt verurteilt werde :(
Nun habe ich dem Webseitenbetreiber zurückgeschrieben, dass mir jemand besagte Mail geschrieben hat, jedoch hatte ich zu diesem Zeitpunkt die E-mail schon gelöscht.
Meine Frage ist nun:
Was wird geschehen?
Keine Ahnung!
Werde ich verklagt?
Vielleicht kommt drauf an was Du alles verbrochen hast! :-)
Wenn ja, werde ich verlieren?
Wenn Du schuldig bist dann wir ein Richter ein hartes aber gerechtes Urteil fällen.
Also mal zurück zum Sachverhalt, Du hast dich also kostenlos versucht auf ein kostenpflichtiges Angebot einzuloggen.
Diese Vorgehen verstößt aber gegen die AGB des Anbieters, andererseits hat der Anbieter dafür Sorge zu tragen, das die AGB wirksam eingebunden sind und Du dir darüber bewust warst, das Du hättest bezahlen können.
Und jetzt haben Sie Deine IP?
Hahaha toller Witz jetzt müßen Sie eine Richter finden, der die Daten des Providers überprüfen läst welcher seiner Kunden eingelogt war.
Haha.. also mach Dir mal keine Sorgen, das Angebot des Seitanbieters ist mindestens Sittenwidrig.
Damit ist eine Bezahlung der leistung ohnhin fraglich.
Also was solls, lass Sie klagen und nimm Dir einen Rechtsanwalt wenn das passiert.
Aber ich denke nicht das Du etwas zu befürcvhten hast.
TomIRL
Nun habe ich dem Webseitenbetreiber zurückgeschrieben, dass mir jemand besagte Mail geschrieben hat, jedoch hatte ich zu diesem Zeitpunkt die E-mail schon gelöscht.
Meine Frage ist nun:
Was wird geschehen?
Keine Ahnung!
Werde ich verklagt?
Vielleicht kommt drauf an was Du alles verbrochen hast! :-)
Naja nichts kam halt gleich die Meldung vonwegen Verstoß gegen das Gesetz usw. das es kostenpflichtig ist wusste ich ja nicht
Wenn ja, werde ich verlieren?
Wenn Du schuldig bist dann wir ein Richter ein hartes aber gerechtes Urteil fällen.
Naja hab mich halt nach dem gerichtet was in der Mail stand...
Also mal zurück zum Sachverhalt, Du hast dich also kostenlos versucht auf ein kostenpflichtiges Angebot einzuloggen.
Diese Vorgehen verstößt aber gegen die AGB des Anbieters, andererseits hat der Anbieter dafür Sorge zu tragen, das die AGB wirksam eingebunden sind und Du dir darüber bewust warst, das Du hättest bezahlen können.
Und jetzt haben Sie Deine IP?
Hahaha toller Witz jetzt müßen Sie eine Richter finden, der die Daten des Providers überprüfen läst welcher seiner Kunden eingelogt war.
Haha.. also mach Dir mal keine Sorgen, das Angebot des Seitanbieters ist mindestens Sittenwidrig.
Damit ist eine Bezahlung der leistung ohnhin fraglich.
Also was solls, lass Sie klagen und nimm Dir einen Rechtsanwalt wenn das passiert.
Aber ich denke nicht das Du etwas zu befürcvhten hast.
...gut...
TomIRL
Sup!
"Strafbar gemacht....IP gespeichert....wird an die Staatsanwaltschaft weitergegeben".
Aha, auf der Seite stand also, man hat sich strafbar gemacht, weil man sie angesurft hat?
Da wuerde sich wohl eher derjenige strafbar machen, der die Seite, die zu besuchen strafbar ist, ins Netz stellt.
Ich glaube nicht, dass Dir irgendwas passieren kann; "an Tueren ruetteln" ist noch kein Einbruch.
Gruesse,
Bio
Hi,
ich würde an deiner Stelle einfach abwarten... Wenn das im freenet-Forum stand, werden sich da schon mehr eingeloggt haben... Und irgendwann fällt das auf, wenn ein Richter plötzlich 200 Anzeigen (oder Prozesse?) wegen illegaler Nutzung vorliegen hat...
Ich persönlich halte es aber eher für unwahrscheinlich, dass was schlimmes passiert, die hoffen wahrscheinlich eher, dass du freiwillig zahlst...
E7