Peter: Strafrechtliche Verfolgung bei Nutzung eines illegalen Acc.

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Nun habe ich dem Webseitenbetreiber zurückgeschrieben, dass mir jemand besagte Mail geschrieben hat, jedoch hatte ich zu diesem Zeitpunkt die E-mail schon gelöscht.

Meine Frage ist nun:
Was wird geschehen?
Keine Ahnung!
Werde ich verklagt?
Vielleicht kommt drauf an was Du alles verbrochen hast! :-)

Naja nichts kam halt gleich die Meldung vonwegen Verstoß gegen das Gesetz usw. das es kostenpflichtig ist wusste ich ja nicht

Wenn ja, werde ich verlieren?
Wenn Du schuldig bist dann wir ein Richter ein hartes aber gerechtes Urteil fällen.

Naja hab mich halt nach dem gerichtet was in der Mail stand...

Also mal zurück zum Sachverhalt, Du hast dich also kostenlos versucht auf ein kostenpflichtiges Angebot einzuloggen.
Diese Vorgehen verstößt aber gegen die AGB des Anbieters, andererseits hat der Anbieter dafür Sorge zu tragen, das die AGB wirksam eingebunden sind und Du dir darüber bewust warst, das Du hättest bezahlen können.
Und jetzt haben Sie Deine IP?
Hahaha toller Witz jetzt müßen Sie eine Richter finden, der die Daten des Providers überprüfen läst welcher seiner Kunden eingelogt war.
Haha.. also mach Dir mal keine Sorgen, das Angebot des Seitanbieters ist mindestens Sittenwidrig.
Damit ist eine Bezahlung der leistung ohnhin fraglich.
Also was solls, lass Sie klagen und nimm Dir einen Rechtsanwalt wenn das passiert.
Aber ich denke nicht das Du etwas zu befürcvhten hast.

...gut...

TomIRL