Tom: Verpflichtung die AGB zu lesen?

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Hello,

Deutsche Richter sind in Ihrer Entscheidung frei und nur dem Gesetz verpflichet. Vielleicht kannten sich der Erotikanbieter und die Richter auch? Könnte es sein, dass da jemand mit ein paar Fotos nachgeholfen hat?

Manchmal mag bei den Entscheidungen der Gerichte so ein Eindruck entstehen.

Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

Tom

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