Verpflichtung die AGB zu lesen?
Viennamade
- recht
Hallo!
Ich habe noch nie im Internet etwas gekauft und eben fassungslos einen Artikel gelesen der mich nicht verleitet es in naher Zukunft anders zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,297216,00.html
OK, die Webseite um die es hier geht entspringt nicht dem seriösesten Milieu, aber stark finde ich die Geschichte trotzdem. Wobei der Konsument ja auch schrullig ist, das zeigt sich daran, daß er die Mehrwertnummer aufmachen ließ.
Trotzdem: Auf der Startseite steht "umsonst", und in den AGB darf dann stehen, daß umsonst nicht kostenlos ist?
Wow!
Beste Grüße
Viennamade
Hello,
Deutsche Richter sind in Ihrer Entscheidung frei und nur dem Gesetz verpflichet. Vielleicht kannten sich der Erotikanbieter und die Richter auch? Könnte es sein, dass da jemand mit ein paar Fotos nachgeholfen hat?
Manchmal mag bei den Entscheidungen der Gerichte so ein Eindruck entstehen.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
Hallo Viennamade,
AGB muß man nicht lesen,
man muß sich nur dran halten,
wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
CYa
GONZO