Siechfred: ... off-topic (z. thema musik)

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Hallo MudGuard.

Ich meine (weiß es aber nicht sicher), daß das 75 Jahre nach dem Tod gilt

Es sind 70 Jahre: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__64.html.
Weitere Infos: http://www.musicanera.de/fotokopi.htm.

Freundschaft!
Siechfred