felix: Frage zu Optionsscheinen und Ausübungsrecht

hi

ich habe mal eine frage und hoffe ihr könnt mir helfen:

folgendes angenommen:

ich habe 1000 optionsscheine zu je .30 cent gekauft.
basis wert der aktie liegt bei 10 euro. bezugsverhältniss 10 : 1. call

der optionsschein steigt auf 38 cent. wäre ein gewinn von 80 euro (gebühren nicht berücksichtigt).

die aktie steigt nun auf 16 euro.

wenn ich nun mein kaufrecht ausüben würde, brauche ich doch einmal genug kapital, um die aktien kaufen zu können. (also hier 100 aktien -> 1000 euro.)

meine frage jetzt. wenn ich den lauf ausübe, wass passiert mit dem geld, für das ich die optionsscheine gekauft habe (in dem fall die 300 euro)? verfallen die, also muss ich mit den aktien mind. 300 euro gewinn machen, damit sich das rentiert, oder bekomm ich das geld wieder aufs depot?

bin für antworten sehr dankbar.

gruss

felix

  1. meine frage jetzt. wenn ich den kauf ausübe, wass passiert mit dem geld, für das ich die optionsscheine gekauft habe (in dem fall die 300 euro)? verfallen die, also muss ich mit den aktien mind. 300 euro gewinn machen, damit sich das rentiert, oder bekomm ich das geld wieder aufs depot?

    Du hast die Option auf einen billigeren Aktienkaufpreis gekauft, nicht vorübergehend gegen Bares getauscht.

  2. meine frage jetzt. wenn ich den lauf ausübe, wass passiert mit dem geld, für das ich die optionsscheine gekauft habe (in dem fall die 300 euro)? verfallen die, also muss ich mit den aktien mind. 300 euro gewinn machen, damit sich das rentiert, oder bekomm ich das geld wieder aufs depot?

    der preis für die optionen sind keine 'anzahlung'.
    mit dem preis für die optionen hast du dir das recht erkauft, im nachhinein aktien zu einem günstigeren kurs zu handeln als sie derzeit sind. das ist der gegenwert für den kaufpreis.

    wie würde es wohl aussehen, wenn du puts gekauft hättest ?
    dann würdest du wohl den kaufpreis bei nichtausübung zurückverlangen?

    das ließe sich dann z.b. auf lotterielose und versicherungen übertragen.