Tom: Danke und Nachfrage

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Hello,

ich habe noch nichts davon gehört, dass jemand wegen fehlender UST ID einfach mal so abgemahnt wurde, dass kann im Einzelfall zwar sein, dann sinds aber Konkurrenten, die wissen, dass Ihr Konkurrent Geschäft im inereurpäischen Raum tätigt, und deshalb im Besitz einer UST ID ist.
Bei einer Schreinerei würde ich diese Geschäft zunächst grundsätzlich mal verneinen Ausnahmen bestätigen die Regel.

Aber ein entsprechendes Briefchen steigert doch erstmal den Blutdruck und kostet meistens einen Besuch beim RA. Gesetzesverstöße sind immer abmahnbar. Wenn nichts dasteht, kann man sich auf 'Irrtum' herausreden. Meistens wird das leider dann auch akzepiert, und jeder zahlt dann seine Koasten, obwohl ich keinen § zu 'Irrtum' finden konnte.

Ich kenne bisher auch nur drei Fälle, die abgemahnt wurden wegen der angeblich fehlenden Angabe.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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