E. A. Poe: Inwieweit "Anmeldung" freiberuflicher Tätigkeit

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Hallo!

ich möchte bei der folgenden Frage aus reiner Vorsicht lieber anonym bleiben, aber ich kann sagen, dass ich öfter hier lese.

Als 16-jähriger Schüler programmiere / layoute ich nebenher noch für einige Kunden Webseiten. Inwieweit muss ich das "anmelden". Oder ist das freiberufliche Arbeit und bedarf keiner "Anmeldung" (wie sollte ich es sonst nennen?)? Schließlich bin ich auch noch nicht 18 und damit nicht "voll geschäftsfähig".

Würde mich mal interessieren,

danke für fachkundige antworten,
"Edgar Allan"