E. A. Poe: Inwieweit "Anmeldung" freiberuflicher Tätigkeit

Hallo!

ich möchte bei der folgenden Frage aus reiner Vorsicht lieber anonym bleiben, aber ich kann sagen, dass ich öfter hier lese.

Als 16-jähriger Schüler programmiere / layoute ich nebenher noch für einige Kunden Webseiten. Inwieweit muss ich das "anmelden". Oder ist das freiberufliche Arbeit und bedarf keiner "Anmeldung" (wie sollte ich es sonst nennen?)? Schließlich bin ich auch noch nicht 18 und damit nicht "voll geschäftsfähig".

Würde mich mal interessieren,

danke für fachkundige antworten,
"Edgar Allan"

      1. Hallo "Edgar Allan",

        Danke für die Infos. Gilt das auch für "Minderjährige"?

        Kinderarbeit ist in Deutschland doch wohl erstmal verboten, ggf. würden auch deine Eltern ein Problem bekommen.

        Ansonsten, warum sollte es nicht gelten? Oder darfst du ohne "Lappen" Auto fahren weil du zu jung wärst selbigen zu machen?

        Grüsse

        Cyx23

        1. Hallo,

          Kinderarbeit ist in Deutschland doch wohl erstmal verboten, ggf. würden auch deine Eltern ein Problem bekommen.

          Ich bin schon über 16! Das ist dann ja wohl keine Kinderarbeit mehr... Also, bitte verdrehe hier nicht die Tatsachen. Ich kann ja auch so schon überall (u.a. Zeitung, Restaurant) arbeiten und dafür Geld bekommen, Gott sei Dank!

          Ansonsten, warum sollte es nicht gelten? Oder darfst du ohne "Lappen" Auto fahren weil du zu jung wärst selbigen zu machen?

          Naja, gut,

          "Edgar Allan"

      2. Tag.

        Danke für die Infos. Gilt das auch für "Minderjährige"?

        Mehr dazu findest du hier:
        http://mitglied.lycos.de/thomasvoigtonline/wdart/kids.htm

        [dsf 3.6]
        Siechfred

        --
        »Sie kochten heimlich mit Wasser und tranken öffentlich Wein.«