Andreas Lindig: Preisschilder <> Angebot

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Hallo,

also im Radio kam mal was zu dem Thema, und da hieß es ganz klar: bindend. Da gab's auch irgendein Urteil. Der Verkäufer kann sich allenfalls auf einen Irrtum berufen, muß das Preisschild dann aber umgehend korrigieren. Wenn am nächsten Tag wieder dieser Lockvogel da hängt: verklagen oder sofort kaufen ;-)

Gruß, Andreas

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