Der Martin: Preisschilder <> Angebot

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Hallo miteinander,

ich bin zwar auch kein Rechts- oder Linksexperte *g*, habe aber schon das eine oder andere aufgeschnappt.
Meine Wissensfragmente und meine Praxiserfahrungen führen allerdings zu der Erkenntnis:

1. Ein Angebot in einer Zeitung, oder auch einem exklusiven Flyer des jeweiligen Ladens ist nicht verbindlich ("bindend"). Oft steht da sogar die Anmerkung "Druckfehler und Irrtümer vorbehalten" dran.

2. Die Preisauszeichnung im Laden ist aber wohl bindend. Zumindest habe ich schon einige Male Erfolg gehabt, als ich darauf bestanden habe, einen Artikel zum angegebenen Preis (obwohl falsch) zu bekommen. Ist auch irgendwie logisch: Die Erstellung eines Prospekts hat der Ladeninhaber nicht vollständig unter Kontrolle, die im eigenen Laden ausgehängten oder aufgeklebten Preisschilder kann er jedoch selbst kontrollieren und ggf. korrigieren.

Wie gesagt, diese Darstellung entbehrt einer juristischen Grundlage, stützt sich aber auf praktische Erfahrungen. Und ich glaube nicht, dass ein Geschäftsinhaber sich auf offensichtlich falsche Verkaufspreise einlässt, wenn er nicht muss.

Schönen Abend noch,

Martin