Preisschilder <> Angebot
Ilja
- recht
0 Orlando0 ichen0 schwarze Piste0 Der Martin0 Andreas Lindig
yo,
es kam bei mir und freunden das thema auf, ob ein preischild in einem laden schon ein angebot und somit bindet ist, wenn der kunde einen preis sieht und es kaufen will (annahme). meiner meinung ist es nicht bindent, sprich kein angebot. wir waren uns aber nicht einig und deshalb zwei fragen.
a) ist ein preisschild im laden bindent ?
b) kennt jemand einen link zu einem gerichtsurteil bezüglich des themas ?
vielen dank im vorraus...
Ilja
Hi Ilja,
a) ist ein preisschild im laden bindent ?
offenbar nicht.
b) kennt jemand einen link zu einem gerichtsurteil bezüglich des themas ?
http://www.google.at/search?q=preisauszeichnung+bindend
Grüße,
Roland
Moin!
das fans ich bei google:http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=3600
(http://www.google.com/search?q=Ist+ein+preisschild+bindent?)
tschüssi
ichen
Hi ichen,
bindent / bindend
wird Operas Sprachsteuerung zu einem neuen Monopol führen?
Grüße,
Ro*SCNR*land
Moin!
da alles geklappt hat, bin ich gar nciht auf den rechtschreibfehler aufmerksam geworden. wer weiß? vielleicht schauen sich das in zukunft andere browser von opera ab?
tschüssi
ichen
Tachchen!
Ein Preisschild ist die Aufforderung an die Allgemeinheit,
ein Angebot in der ausgewiesenen Höhe abzugeben, welches
dann wiederum vom Verkäufer angenommen werden kann.
Gruß
Die schwarze Piste
Hallo miteinander,
ich bin zwar auch kein Rechts- oder Linksexperte *g*, habe aber schon das eine oder andere aufgeschnappt.
Meine Wissensfragmente und meine Praxiserfahrungen führen allerdings zu der Erkenntnis:
1. Ein Angebot in einer Zeitung, oder auch einem exklusiven Flyer des jeweiligen Ladens ist nicht verbindlich ("bindend"). Oft steht da sogar die Anmerkung "Druckfehler und Irrtümer vorbehalten" dran.
2. Die Preisauszeichnung im Laden ist aber wohl bindend. Zumindest habe ich schon einige Male Erfolg gehabt, als ich darauf bestanden habe, einen Artikel zum angegebenen Preis (obwohl falsch) zu bekommen. Ist auch irgendwie logisch: Die Erstellung eines Prospekts hat der Ladeninhaber nicht vollständig unter Kontrolle, die im eigenen Laden ausgehängten oder aufgeklebten Preisschilder kann er jedoch selbst kontrollieren und ggf. korrigieren.
Wie gesagt, diese Darstellung entbehrt einer juristischen Grundlage, stützt sich aber auf praktische Erfahrungen. Und ich glaube nicht, dass ein Geschäftsinhaber sich auf offensichtlich falsche Verkaufspreise einlässt, wenn er nicht muss.
Schönen Abend noch,
Martin
Hallo,
also im Radio kam mal was zu dem Thema, und da hieß es ganz klar: bindend. Da gab's auch irgendein Urteil. Der Verkäufer kann sich allenfalls auf einen Irrtum berufen, muß das Preisschild dann aber umgehend korrigieren. Wenn am nächsten Tag wieder dieser Lockvogel da hängt: verklagen oder sofort kaufen ;-)
Gruß, Andreas
Hi Andreas,
bindend [...] Irrtum [...] umgehend korrigieren
was de facto heißt, dass die Preisauszeichnung eben nicht bindend ist. ;-)
Grüße,
Roland
Hallo,
bindend [...] Irrtum [...] umgehend korrigieren
was de facto heißt, dass die Preisauszeichnung eben nicht bindend ist. ;-)
naja, man darf sich nur nicht erwischen lassen. Wenn der Kerl die Masche wiederholt, wird's eben doch bindend ;-)
Gruß, Andreas