Moin!
Da kann z.B. die Gegenseite schon nicht mehr behaupten, das Ziel der Erreichung einer weiteren Rechteverletzung sei nur durch Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zu erreichen.
Soll heissen:
Da kann z.B. die Gegenseite schon nicht mehr behaupten, das Ziel der <strong>Vermeidung</strong> einer weiteren Rechteverletzung sei nur durch Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung zu erreichen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch für seriöse Agenturen.
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