schwarze Piste: Domainrecht: Neues vom BGH

Tachchen!

Pressemitteilung des BGH

Gute Zusammenfassung aus dem letzten Absatz bei intern.de:

Wird ein geschützter Gattungsbegriff als Domain registriert, so werden die
Gerichte künftig nur noch dann gegen die Registration vorgehen können, wenn
die konkrete Nutzung die Rechte der fraglichen Marke oder des Titels
verletzen. Wird die Domain aber nicht benutzt, und können auch sonst keine
unlauteren Beeinträchtigungen festgestellt werden, so liegt das Recht auf
Seiten des Domain-Inhabers. Denn er hat die Domain als Erster registriert.

Gruß

Die schwarze Piste

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