Привет Kadir.
Es geht um gesetzliche Vorschriften für Firmenhomepages.
Unsere Firma ist übrigens in Österreich.
Ein Einstieg wäre dieser Feature-Artikel zur Anbieterkennung, der zwar deutsches Recht darstellt, das allerdings auf den Vorgaben einer EU-Richtlinie fußt, die auch in österreichisches Recht umzusetzen waren (E-Commerce Gesetz). Auf der verlinkten Seite findest du unter dem Stichwort E-Commerce weitere Hinweise.
Дружба!
Siechfred
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»Sie kochten heimlich mit Wasser und tranken öffentlich Wein.«
»Sie kochten heimlich mit Wasser und tranken öffentlich Wein.«