Hallo,
Wobei ich finde, daß diese Passage der Urherberrechtsgesetze geändert werden sollte. Mozart & Co könnten so riesige Geldmengen verdienen und dem Nachwuchs zur Verfügung stellen.
Faktisch ist das (zumindest in Deutschland, zumindest in Teilen) schon so: auch für Werke von Mozart, Beethoven, Bach usw. fallen GEMA-Gebühren an, die dann (abzüglich der Verwaltungskosten *g*) anteilig an lebende (bzw. vielleicht - ich weiß das nicht - auch an noch nicht 70 Jahre tot seiende) GEMA-Mitglieder ausgeschüttet werden. Allerdings kriegt da nicht der Nachwuchs, sondern im Wesentlichen Dieter Bohlen den Löwenanteil davon.
Grüße,
Utz
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Mitglied im Ring Deutscher Mäkler
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