Verantwortlichkeiten von Forenbetreibern
Siechfred
- sonstiges
Привет.
Soeben stolperte ich über eine Nachricht in einem anderen von mir besuchten Forum. Folgendes war passiert: ein anonymer Gast hatte in diesem Forum rufschädigende und beleidigende Äußerungen über jemanden gepostet. Nachdem der Anwalt desjenigen, gegen den sich die Äußerungen richteten, um Löschung der Beiträge bat, kam ein Moderator der Bitte unverzüglich nach. Allerdings übersah er die Beiträge, in denen die Beleidigungen zitiert wurden, woraufhin eine Abmahnung nebst Kostenrechnung ins Haus flatterte. So tat der Forenbetreiber das, was der Anwalt forderte, und löschte auch die Beiträge mit den entsprechenden Zitaten. Doch das dicke Ende kam in Form einer einstweiligen Verfügung, nach der die Forenbetreiber unter Strafandrohung dafür Sorge zu tragen haben, dass keinerlei beleidigende/rufschädigende Äußerungen gegen diesen Jemand mehr im Forum auftauchen (Stichwort Störerhaftung). Jetzt herrscht Registrierungszwang in diesem Forum.
Nun, Registrierungszwang ist natürlich kein probates Mittel, jeder kann sich unter einem Fantasienamen in jedem Forum registrieren und dort irgendeine anonyme E-Mail angeben, wohin sein Passwort geschickt wird. Doch der Ansatz des Gerichts ist bedenklich, gerade vor dem Hintergrund, dass in D ja bekanntlich eine Globaldistanzierung von jeglichen Inhalten unwirksam ist (siehe LG Hamburg, "Distanzierung von Links"). Nur kann man nicht erwarten, dass ständig ein Moderator mitliest, der beim kleinsten Verdacht auf ein strafbares Posting die Löschkeule schwingt. Also quasi "Back to the roots", sprich Passwortversand per Post, sodass zumindest dem Forenbetreiber die Identität des Störers bekannt ist? Oder zumindest Zwangsregistrierung mit den damit verbundenen Nachteilen?
Sicher, nichts wird so heiß gegessen ... aber nachdenklich stimmen einen solche Geschichten schon.
Дружба!
Siechfred