Hallo,
nun ja, das Steuerrecht unterscheidet da gewisse Einkunftsarten:
Gewerbe
Selbständige
Nicht-Selbständige
Vermietung und Verpachtung
Sonstige
Land- und Forstwirtschaft
Kapitalvermögen
Mit pauschalen Aussagen wird man hier wohl mehr schaden als nutzen. Wenn du regelmäßig deine Dienste anbietest, egal ob sie genutzt werden, wirst du wohl um die Anmeldung eines Gewerbes und die Anmeldung beim Finanzamt nicht drumrum kommen.
André