Matzberger Marcus: Email Adresse von Qualitätssicherung der Deutschen Bahn

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Hallo,

ich auch. Aber schon vor 1 Monat, hat noch nicht  geantwortet

Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht. Ein Mail an RAN (Regionaler Ansprechpartner Nahverkehr) http://www.bahn.de/pv/view/home/kontakt/mep_kontakt_rkp.shtml und innerhalb von 2 Tagen kam eine Antwort. Einmal sogar einen Anruf mit einer Entschuldigung.

Beim Eisenbahnbundesamt kann man sich auch beschweren, wenn es um grobe Mängel geht. Ein Beispiel einer Anfrage von mir:
<zitat>
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meiner heutigen Fahrt von München nach Landshut im RE 31350
wurden wegen Personalmangels(!) die letzten beiden Wagen abgesperrt. Dies
jedoch erst nach Abfahrt und ohne die Durchgangstüren zu den Wagen zu
verschließen, oder die Fahrgäste in andere Wagen zu verweisen. Lediglich
über eine Durchsage wurde darauf hingewiesen, dass ein Aussteigen aus den
letzten beiden Wagen nicht mehr möglich ist. Ich kenne zwar die
Vorschriften nicht, aber aufgrund von Erfahrungen aus früheren ähnlichen
Begebenheiten und Anfragen bei DB-Mitarbeitern gehe ich davon aus, dass
dies nicht zuläßig ist. Könnes Sie mir hierüber weitere Auskunft erteilen?
</zitat>

Der Herr von RAN hat angerufen und sich entschuldigt, das sei sicher ein Versehen gewesen, der Schaffner hätte sicher den Durchgang zum Wagon abgesperrt und ein Reisender könnte doch wieder aufgesperrt haben. Dagegen spricht allerdings, dass der letzte Wagen die 1. Klasse war und bei mir keine Reisenden vorbeigekommen sind, die der Schaffner aus den Wagen gescheucht hat. Kein Fahrgast gibt in einem vollbesetzten Zug seinen Sitzplatz freiwillig auf.

Die Antwort des Eisenbahnbundesamtes http://www.eisenbahn-bundesamt.de sah etwas anders aus:
<zitat>
Sehr geehrter Herr Matzberger,

bezüglich Ihrer o.g. E-Mail teile ich Ihnen folgendes mit:

Die gesetzlichen Grundlagen (§ 28 Abs. 8 Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) verlangen lediglich "Ausstiegsmöglichkeiten für
Notfälle", dies müssen nicht zwingend die Türen sein. Insofern ist der von
Ihnen geschilderte Zustand rechtsmäßig.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Söhngen

Eisenbahn-Bundesamt
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
...
</zitat>

Dazu kann sich jetzt jeder selbst seine Gedanken machen.

Grüße
Marcus