Chräcker Heller: zum schluss machen bringen

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Hallo,

es ist sicherlich das Recht eines guten Freundes (Du) einer guten Freundin (sie) bei gravierendem Mißbehagen dieses auch zu äußern. Aber danach sollte man es "aushalten", das die Freundin hier selber ihre Erfahrungen machen möchte. Entweder sie merkt es schmerzlich, dann hattest Du recht und sie hat etwas gelernt, oder Du hattest nicht recht, und das wäre doch fast das beste für Deine Freundin.

Chräcker